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CHP beantragte beim Verfassungsgericht die Aufhebung einiger Vorschriften im Gesundheitsbereich

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Die CHP hat beim Verfassungsgericht (AYM) eine Aufhebung und Aussetzung bestimmter Entscheidungen im Gesetz zur Änderung bestimmter Gesundheitsgesetze und im Gesetzesdekret Nr. 663 beantragt. Gökhan Günaydın, stellvertretender Vorsitzender des KWK-Clusters, und Zeliha Aksaz Shahbaz, stellvertretende Generalsekretärin, haben nach Einreichung ihres Antrags eine Erklärung vor dem Obersten Gerichtshof abgegeben. Günaydın wies darauf hin, dass die Verordnung, die sie aufheben möchten, am 1. März im Amtsblatt veröffentlicht wurde und argumentierte, dass der Inhalt des Gesetzes äußerst schädliche Entscheidungen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Bürger enthält. Vor Einreichung des Antrags haben sie Stellungnahmen von relevanten Berufsverbänden eingeholt und erklärt, dass sie die Elemente, deren Umsetzung sie aufheben und verhindern wollen, auf den Social-Media-Konten der CHP teilen werden. Günaydın erklärte, dass sie die Aufhebung der Regelung beantragen, die das Gesundheitsministerium dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass medizinische Produkte, insbesondere Medikamente, vor ihrer Markteinführung zugelassen und geprüft werden. Sie argumentierten, dass diese Entscheidungen im Interesse großer Pharmaunternehmen getroffen wurden und die öffentliche Gesundheit gefährden. Günaydın betonte auch, dass die unbestimmte Prüffrist für Petitionen von Personen, die Arzneimittel herstellen und auf den Markt bringen möchten, den Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt und wissenschaftliche Prinzipien verletzt. Sie betonten, dass dies gegen den Grundsatz der Legalität, das Verbot von Zwangsarbeit und die Autonomie der Universitäten verstößt. Günaydın erklärte, dass sie die Regelungen in der Großen Türkischen Nationalversammlung unterstützen und andernfalls weiterhin vor dem Verfassungsgericht klagen werden.

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