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Can Atalay, dessen Freilassungsantrag abgelehnt wurde, legte Berufung bei der 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts ein.

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Inhaftierter Stellvertreter von TİP Hatay Kann AtalayDie Anwälte von ’s legten bei der 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts Berufung gegen die Entscheidung des 3. Strafgerichts des Obersten Berufungsgerichts ein, die Freilassung abzulehnen.

Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts lehnte den Antrag auf Aussetzung des Prozesses und die Anordnung der Freilassung des TİP-Abgeordneten Can Atalay ab, der im Fall Seyahat zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

KLICKEN | Der Oberste Gerichtshof hörte nicht auf das Verfassungsgericht und lehnte den Freilassungsantrag des TİP-Abgeordneten Can Atalay ab: „Sonst würden diejenigen Abgeordnete werden, die blutige Terroranschläge verübt haben.“

Bei der Erörterung des 14. Elements der Verfassung, das die parlamentarische Immunität einschränkt, berücksichtigte die Kammer die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht. Als Reaktion auf die Auffassung des Verfassungsgerichts, dass dieses Element vage sei und dass ein Gesetz darüber erlassen werden sollte, welche Fehler es abdeckt, argumentierte die Kammer, dass der Umfang des Elements von den Justizbehörden bestimmt werde.

Er lehnte den Antrag auf Aussetzung des Prozesses mit der Begründung ab, dass Atalays Fehler in diesem Rahmen liege.

Abgeordneter der Türkischen Personalpartei (TİP) Hatay Kann AtalayDie Anwälte von ’s legten außerdem bei der 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts Berufung gegen die Entscheidung des 3. Strafberufungsgerichts ein, die Freilassung abzulehnen.

T24

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