Bußgelder bei Ermittlungen zu WhatsApp und Facebook und Forderung nach Beendigung der Datenzusammenführung
In der Untersuchung der Kartellbehörde zur Pflicht zur Weitergabe von Daten von WhatsApp-Nutzern wurde gefordert, dass gegen die betroffenen Unternehmen Bußgelder verhängt werden und die Datenzusammenführung beendet wird.
Um festzustellen, ob das 6. Element des „Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs“ Nr. 4054 in Bezug auf Meta Platform (Facebook) und WhatsApp LLC und Madoka Turkey Bilişim Hizmetleri in Bezug auf die Verpflichtung zur Weitergabe von Daten, die WhatsApp-Benutzern mit der Entscheidung vom auferlegt wurde der Wettbewerbsbehörde am 11. Januar 2021, verletzt worden ist und eine Untersuchung eingeleitet wurde. Außerdem wurde die Notwendigkeit des Teilens von WhatsApp-Daten eingestellt. Der Betriebsrat hat sich im Rahmen der Ermittlungen die mündlichen Verteidigungen der Unternehmensvertreter angehört.
Vorstandsvorsitzender Birol Globus Vertreter von Meta und beteiligten Unternehmen sowie Experten der Wettbewerbsbehörde nahmen an der Sitzung teil, die vom Vorsitzenden der Sitzung geleitet wurde. Bei der von Birol Küre eröffneten Sitzung wurde die Stellungnahme des Untersuchungsausschusses verlesen.
„Aufhebung der Bußgelder und der Datenzusammenführung beantragt“
In der Stellungnahme der Delegation zu den Ergebnissen der Prüfungsbefunde hieß es:
„Die wirtschaftliche Integrität von Facebook wird von sozialen Netzwerkdiensten für persönliche Zwecke, Verbraucherkontaktdiensten und Online-Märkten für szenische Werbedienste dominiert, mit sozialen Netzwerkdiensten für individuelle Zwecke, indem Informationen kombiniert werden, die von den Kerndiensten von Facebook namens Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger-Diensten gesammelt wurden die Verschlechterung des Wettbewerbs verursacht hat, indem er die Aktivitäten seiner Konkurrenten erschwert und ein Hindernis für den Markteintritt in Online-Märkte für szenische Werbedienste geschaffen hat, und gegen den 6. Punkt des Gesetzes Nr. verstoßen hat, um den Verstoß zu beenden und die Einrichtung sicherzustellen des aktiven Wettbewerbs auf dem Markt ist es notwendig, Verwaltungsgeldbußen gemäß den Bestimmungen des Artikels zu verhängen k, die Zusammenführung von zu erhebenden Daten aus Instagram-, WhatsApp- und Messenger-Diensten zu beenden und diese Daten technisch zu trennen, die Nutzung der im Rahmen des jeweiligen Basisdienstes gewonnenen Daten in einer nur für die Anpassung des jeweiligen Dienstes nutzbaren Form zu beenden Grunddienst und der unter demselben Dienst angebotene Online-Werbemarkt Es wurde festgestellt und festgestellt, dass die im Rahmen jedes Grunddienstes erhaltenen Informationen in einer anderen Datenbank gespeichert werden sollten.
Nach der Verlesung der Stellungnahme der Delegation hörte sich der Rat die mündlichen Verteidigungen der Unternehmensvertreter an. Die Entscheidung über die Untersuchung wird voraussichtlich innerhalb von 15 Tagen bekannt gegeben. (DHA)
T24