Anwälte schätzen Erdogans Kandidatur: „Er kann kein drittes Mal kandidieren“
AKP und MHP, Recep Tayyip Erdoğan‘Während sie eine Cluster-Entscheidung für die Kandidatur von Erdoğan treffen, haben die Anwälte von Erdoğans Kandidatur „Eine Person kann maximal zweimal zum Präsidenten gewählt werden.„Erinnerung an das Wort“ Erdogan kann an der Wahl am 14. Mai nicht teilnehmen.den Begriff verwendet.
Der vom Obersten Wahlausschuss (YSK) angekündigte Wahlkalender für die Wahlen am 14. Mai hat begonnen zu laufen. Laut Kalender können sich diejenigen, die von politischen Parteien und Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, ab heute bis zum 23. März bei der YSK bewerben.
Laut den Nachrichten in Cumhuriyet machten Anwälte die folgenden Kommentare zur Kandidaturdebatte von Präsident und AKP-Generalführer Recep Tayyip Erdoğan:
- Süheyl Batum (Verfassungsrechtler): Der Präsident kann kein drittes Mal kandidieren. Es kann nicht legal sein. Wenn sie es tun, ohne zuzuhören, entsteht eine Situation der Machtaneignung.
- Turgut Kazan (ehemaliger Präsident der Istanbuler Anwaltskammer): Das Gesetz kann nicht durch Akrobatik mit Füßen getreten werden. Das ist Betrug. Präsident Erdogan wurde zweimal gewählt. Es kann nicht erneut gewählt werden.
- Ömer Faruk Eminağaoğlu (ehemaliger Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs): Die Verfassung ist sehr klar. Die Annahme einer Kandidatur gegen echte Informationen und Dokumente erfordert die rechtliche und strafrechtliche Haftung der Entscheidungsträger. Da ein Missionsfehler Gegenstand von Reden ist, kann er Gegenstand von Reden sein, die vor dem Glorious Court verhandelt werden.
İbrahim Kaboğlu (Verfassungsanwalt, CHP-Stellvertreter): Sehr klar und präzise. Der Präsident wird alle fünf Jahre vom Volk gewählt, wobei eine Person höchstens zweimal gewählt werden kann. Sie berührten diese Entscheidung nicht noch einmal.
T24