Nachricht

AKP-Gewinner: Die Strafe für İmamoğlu wurde falsch berechnet, sie sollte 1 Jahr, 19 Monate und 15 Tage betragen

Werbung

Rechtsanwalt, Mitglied des Zentralen Entscheidungs- und Verwaltungsrats der AKP (MKYK) Mudschaheddin zuerst, Gemeindevorsteher von Istanbul Ekrem Imamoğlu Er erwähnte, dass die gegen ihn verhängte Haftstrafe von 2 Jahren, 7 Monaten und 15 Tagen falsch berechnet worden sei. Erstens: „Meiner Meinung nach scheint das von der Staatsanwaltschaft angefochtene Ergebnis so etwas wie eine Fehlkalkulation im Urteil zu sein. Meiner Meinung nach sollten es 1 Jahr, 19 Monate und 15 Tage sein.“

AK-Mitglied von MKYK hat zunächst in der von Esra Elönü auf 24 TV moderierten Sendung „Arafta Questions“ Bewertungen über die Entscheidung über die Haftstrafe von İBB İmamoğlu abgegeben.

Erstens erklärte er, dass die Argumente, dass die Strafe erhöht würde, nicht zutreffend seien. Unter Betonung, dass 4 Verfahrenselemente in der Entscheidung fehlen, sagte er zunächst, dass die Strafe, die mit 2 Jahren 7 Monaten 15 festgesetzt wurde, falsch berechnet worden sei.

Erstens, ein AKP-Mitglied, machte die folgende Einschätzung in Bezug auf die Strafe, die İmamoğlu in dem Programm gegeben wurde:

„Jeder kann zum Zeitpunkt der Verurteilung unterschiedliche Techniken haben. Andererseits kann beim Reduktionspunkt eine Gruppe von Ermessensspielräumen verwendet werden. Als Anwalt kann ich verstehen, warum der Staatsanwalt Berufung eingelegt hat. Sie haben der Person geantwortet, die Ekrem İmamoğlu gehörte Sprecher vor. Es ist fast so, als ob der Staatsanwalt das Strafmaß nicht ausreichend fand, sie werden das Strafmaß erhöhen. Das haben sie getan, so etwas gibt es nicht.

„Herr Staatsanwalt muss das gesehen haben, dass er von seiner Berufungsbefugnis Gebrauch gemacht hat“

Es gibt einen Mangel an 4 Verfahrensfragen, die ich meiner Meinung nach in der Entscheidung sehe. Der ehrenwerte Staatsanwalt muss das gesehen haben, dass er von seiner Berufungsbefugnis Gebrauch gemacht hat. Ich würde nichts davon sagen, hundertprozentig von der Berufung zurückzutreten. Ich achte darauf, was ich vorbringe. Am offensichtlichsten scheint meiner Meinung nach so etwas wie ein Rechenfehler in dem Urteil zu sein, gegen das die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Die resultierende Strafe ist die zuletzt berechnete Strafe.

„Die Strafe sollte 1 Jahr 19 Monate 15 Tage betragen“

Meiner Meinung nach sollten es 1 Jahr 19 Monate und 15 Tage sein. Es gibt 5 Tage in der Mitte, 5 weitere Tage, also wird die Bestrafung geschätzt. Ich denke, diese Berechnung hätte auf diese Weise durchgeführt werden sollen. Der ehrenwerte Staatsanwalt muss das gesehen haben, denn er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zum Zeitpunkt der Straferhöhung liegt kein Zwischenfall vor. Meiner Meinung nach diskutieren wir Anwälte die rechtliche Seite, aber die rechtliche Seite ist für sie nicht wertvoll.

„Wir können die Entscheidung kritisieren, aber wir können die bezahlten Richter, die diese Entscheidung getroffen haben, nicht beschuldigen“

Höchstwahrscheinlich sagten ihm seine Anwälte, dass dies vom Berufungsgericht und vom Obersten Gerichtshof zurückkommen würde. Sie sagten, dass diese Entscheidung höchstwahrscheinlich vom Berufungs- und Obersten Gericht aufgehoben werden würde. Hier gilt es nun zu beachten: Wir können die Entscheidung kritisieren, aber wir sind an die Entscheidung gebunden. Wir können die Entscheidung kritisieren, aber wir können die wertvollen Richter, die diese Entscheidung getroffen haben, nicht verleumden, wir können die bezahlten Richter, die diese Entscheidung getroffen haben, nicht beleidigen. Wir erkennen die Rechtsbehelfe nicht an, wir können nicht sagen, dass wir das Gericht überfallen werden. Wenn wir die Entscheidung kritisieren, werden wir sie vor die höheren Gerichte bringen.

Wenn Sie mit so etwas zu mir kämen, würde ich wahrscheinlich sagen: „Das wird kaputt gehen, Sie brauchen nicht in Panik zu geraten, lass uns zur höheren Instanz gehen“, aber ich würde nicht sagen: „Sei glücklich, scheiß drauf , Lass uns Umarmen‘.

   

T24

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"