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Änderung in der Liste der Werke, deren Ausfuhr registrierungspflichtig ist

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Handelsministeriums wurde Feldspat, einer der wertvollen Industrierohstoffe, die in der Glas-, Keramik-, Schweißelektroden- und Farbenindustrie verwendet werden, in die Liste der Waren aufgenommen, die der Ausfuhranmeldung unterliegen.

Das vom Handelsministerium vorbereitete Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über registrierte Ausfuhrwaren wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend wurde Feldspat, einer der wertvollen Industrierohstoffe der Glas-, Keramik-, Schweißelektroden- und Lackindustrie, in die Liste der „ausfuhranmeldungspflichtigen Waren“ aufgenommen. (AA)

T24

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