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Änderung der Geschäftseröffnungs- und Konzessionsvoraussetzungen: In den Genussräumen dürfen keine medizinischen Eingriffe durchgeführt werden

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Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgenommene Änderung der Verordnung über Geschäftseröffnung und Arbeitsgenehmigungen ist in Kraft getreten. Nach der neuen Verordnung; Um die Industrieanlagen, die Abfälle behandeln, muss ein Gesundheitsschutzband angebracht werden. In den Lusträumen werden keine medizinischen Prozesse mehr durchgeführt.

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eröffnung eines Unternehmens und Arbeitserlaubnisse wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. In der Erklärung des Ministeriums; Es wurde festgestellt, dass die Nebentätigkeitsfächer an den Arbeitsplätzen, von denen erwartet wird, dass sie die Natur schädigen, auf der gleichen oder einer niedrigeren Ebene mit der Klasse des Haupttätigkeitsfachs festgelegt werden.

In der Erklärung geht es um die Feststellung der Konformität der Einrichtungen, die für die umliegenden Genehmigungs- und Lizenzdokumente gelten, mit dem einschlägigen Gesetz, „Nach Durchführung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) können die gemäß der ‚Umweltgenehmigungs- und Genehmigungsverordnung‘ ausgestellten Dokumente für nicht kontinuierliche Tätigkeiten die umweltrechtlichen Genehmigungs- und Genehmigungsdokumente in Anträgen auf Antrag, Eröffnungsgenehmigung, Genehmigungen zur Standortwahl und zur Errichtung von Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung.“es wurde gesagt.

Darüber hinaus wurde in der Stellungnahme angegeben, dass Industrieanlagen in den Abfallprozess einbezogen wurden, bei denen das Anbringen eines Gesundheitsschutzbandes obligatorisch ist.

Änderung der Elemente von Schönheitssalons

Es wurde festgestellt, dass umfangreiche Änderungen in den Themen Schönheitssalons vorgenommen wurden. In der Erklärung heißt es, dass die von Schönheitsexperten zu verwendenden Geräte für Haarentfernungsanwendungen die festgelegte Leistungsgrenze nicht überschreiten dürfen; Es wurde festgestellt, dass es verpflichtend ist, die technischen Informationen der Geräte und der neu gekauften Geräte jährlich an die Provinzgesundheitsdirektion und das Gouverneursamt zu melden.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass Permanent Make-up zu den Verfahren hinzugefügt wurde, die in Schönheitssalons durchgeführt werden können.

„Untersagte Vorgänge in Schönheitssalons wurden neu geordnet. Demnach werden keine medizinischen Vorgänge, Werbung und sonstige Werbemaßnahmen durchgeführt. Mit der Änderung der Verordnung wurden zusätzliche Regelungen zu privaten Sportstätten und Schmuckhandelstätigkeiten in die Verordnung aufgenommen zum ersten Mal.“

 

T24

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