15-tägiges Aktionsverbot in Siirt

Das Büro des Gouverneurs von Siirt gab bekannt, dass ab dem 30. Januar Aktivitäten wie Pressemitteilungen, Sitzstreiks, Kundgebungen, Zelte, Unterschriftenkampagnen, Eröffnungsstände usw. mit einer zweiwöchigen Frist verboten wurden.
In der Erklärung des Büros des Gouverneurs; Vom 30. Januar um 00.01 Uhr bis zum 13. Februar um 23.59 Uhr (15 Tage) wurde unter Berücksichtigung der laufenden Operationen der türkischen Streitkräfte gegen in Syrien und im Irak operierende Terrororganisationen und der jüngsten Terroranschläge bekannt gegeben, dass die Mitglieder der Organisationen bzw ihre Sympathisanten bewerteten die Möglichkeit von gewalttätigen Bewegungen, Protestbewegungen, Piratenshows und verbotenen Aktivitäten wie Pressemitteilungen, Sit-Ins, Kundgebungen, Zelten, Unterschriftenaktionen, Eröffnungsständen und so weiter. (DHA)
T24