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100 Prozent Erhöhung des Vermittlungstarifs

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Im Schlichtungssystem, das zur außergerichtlichen Streitbeilegung angewandt wird, wurde eine hundertprozentige Anhebung auf den ab dem 1. Januar 2022 geltenden alten Preistarif vorgenommen. Der neue Preistarif wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Die vom Justizministerium am 14. November 2013 freiwillig initiierte alternative Analysetechnik Mediation ist seit dem 1. Januar 2018 in Arbeitsstreitigkeiten, dem 1. Januar 2019 in Handelsstreitigkeiten und dem 28. Juli 2020 in Verbraucherstreitigkeiten verpflichtend.
Der neue Preistarif in der Vermittlungsanwendung lautet wie folgt:


T24


