Visum aus Deutschland für mehr als 500 Erdbebenopfer
Deutschland gab bekannt, dass mehr als 500 Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien Visa erteilt wurden. Deutschland hat den Visa-Bus-Antrag zur Vereinfachung des Visumverfahrens gestartet.
Wie bekannt wurde, hat Deutschland mehr als 500 Erdbebenopfern in der Türkei und in Syrien Visa erteilt.
Im Gespräch mit dem deutschen Redaktionsnetzwerk RND gab ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bekannt, dass 429 Schengen-Visa, die einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Deutschland mit dem Prestige-Freitag erlauben, und 99 Visa im Rahmen der Familienzusammenführung vorliegen ausgegeben. Im Gespräch mit RND sagte der Sprecher, dass die Mehrheit der Visa an syrische Staatsbürger vergeben werde.
Um die Visumsbeantragung in Deutschland zu erleichtern, wurde die Visabus-Beantragung freigeschaltet, die die Anträge von Erdbebenopfern im Erdbebengebiet entgegennimmt. Nach diesem Antrag wurde bekannt gegeben, dass täglich etwa 100 Visa ausgestellt wurden.
Was sind die Bewerbungsvoraussetzungen?
Im Rahmen der Visumsbeantragung für Deutschland können vom Erdbeben betroffene, wohnungslos gewordene oder behandlungsbedürftige Personen im beschleunigten Verfahren ein Visum erhalten und zu ihren Angehörigen nach Deutschland reisen.
Die für das beschleunigte Überlebensvisum für Erdbeben erforderlichen Dokumente lauten wie folgt:
– Ausgefülltes Visumantragsformular
– Gültiger Reisepass (auch ein vorläufiger Reisepass wird akzeptiert)
– Eine für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland gültige Krankenversicherung
– Biometrisches Foto
– Ein historischer Siedlungsinformationsbericht, aus dem hervorgeht, dass Sie in dem vom Erdbeben betroffenen Gebiet wohnen
– Muster des Identitätsnachweises und Erklärung über den Grad der Verwandtschaft mit dem Einladenden in Deutschland
– Ein Artikel, der die durch das Erdbeben verursachte Situation kurz zusammenfasst
– Verpflichtungserklärung des Einladenden aus Deutschland
Die Zusage oder Einladung, wie sie allgemein genannt wird, ist das wertvollste Dokument, das für einen Visumantrag nach Deutschland verlangt wird, und die Eingeladenen können nur von dem beschleunigten Visumverfahren profitieren, um ihre Verwandten ersten und zweiten Grades von Erdbebenopfern nachzubringen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Eingeladene immer ein ständiger Einwohner oder ein deutscher Staatsbürger ist.
epd,AFP/ÖA,MY
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