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30 Fakultätsmitglieder werden rekrutiert

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Das Rektorat der Giresun-Universität wird 30 Fakultätsmitglieder gemäß dem Hochschulgesetz Nr. 2547, der 48. Ausgabe des Gesetzes Nr. 657 über Beamte, der Verordnung über die Beförderung und Ernennung zu Fakultätsmitgliedern und der Richtlinie der Giresun-Universität zur Beförderung und Ernennung wählen Fakultätsmitglieder.
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