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„Schrittweiser“ Integrationsplan der EU vor der Mitgliedschaft

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Der Europäische Rat, als Exekutivorgan der Europäischen Union (EU), hat einen Bericht über die Expansionsstrategie des 27-köpfigen Bündnisses veröffentlicht. Das Europäische Komitee empfahl die schrittweise Integration der EU-Mitgliedskandidaten im Rahmen eines „reversiblen“ Prozesses.

Laut dem Bericht sollte vor der Vollmitgliedschaft eines Landes „von Anfang an maximalen Anstrengungen unternommen werden, um die offensichtlichen Vorteile und Verpflichtungen der EU-Mitgliedschaft zu nutzen“. Die „schrittweise Integration“ müsse „leistungsorientiert und umkehrbar“ sein.

Im Bericht wird betont, dass alle Möglichkeiten dieser schrittweisen Integration genutzt werden sollen und die EU-Mitgliedschaft das endgültige Ziel bleibt. Die „Vorteile“, die die Erweiterung mit sich bringt, können nur „wirklich werden“, wenn sowohl die EU als auch die Länder mit Mitgliedschaftspotenzial „gut vorbereitet“ sind.

Die Erweiterungswellen der EU seit 2004 beinhalteten Übergangsfristen, die es Bürgern neuer Mitgliedstaaten ermöglichten, den Zugang zum Arbeitsmarkt für bis zu acht Jahre zu beschränken. Diese Übergangsfristen waren jedoch „unumkehrbar“, da die neuen Länder tatsächlich Vollmitglieder wurden und die Beschränkungen zu einem festgelegten Datum aufgehoben werden mussten.

Ein viel diskutiertes Thema in Bezug auf die Erweiterung innerhalb der EU ist die Besorgnis über eine Lähmung der Entscheidungsprozesse in einer Struktur mit mehr als 30 Mitgliedern. Lange Verhandlungen verlangsamen die Entscheidungsprozesse, insbesondere in Bereichen wie Sicherheit und Außenpolitik, wo Einstimmigkeit erforderlich ist. Die „umkehrbare“ stufenweise Integrationsstrategie des Europäischen Ausschusses ermöglicht weiterhin die aktive Zusammenarbeit mit Kandidatenländern, während diese Länder jedoch daran gehindert werden, an den Entscheidungsmechanismen der EU teilzunehmen, da sie keine Mitglieder sind.

Der Bericht betont, dass die Mission der EU, „die unbestreitbare Achtung und Umsetzung ihrer Grundwerte“ sicherzustellen, durch die Erweiterung noch mehr an Bedeutung gewinnt.

In den letzten Jahren hat der Europäische Ausschuss die Zahlungen von EU-Fonds an Ungarn und Polen ausgesetzt, aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit. Beide Länder sind 2004 der EU beigetreten.

Aktuell haben die Türkei, die Ukraine, Moldawien, Georgien, Albanien, Serbien, Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina offiziellen Kandidatenstatus für eine EU-Mitgliedschaft.

Die Türkei ist das älteste Kandidatenland unter ihnen, mit dem Kandidatenstatus seit Dezember 1999. Die Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU sind jedoch seit langem ins Stocken geraten.

T24

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