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Niederländisches Institut für Menschenrechte: Make-up-Pflicht Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz

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Die niederländische Kosmetikkette Rituals gab bekannt, dass sie nach dieser Entscheidung auf die obligatorische Anwendung von Make-up für weibliche Angestellte verzichtet. Die niederländische Kosmetikkette mit mehr als 800 Filialen in 33 Ländern machte das Tragen von Make-up für weibliche Angestellte im Hinblick auf die Leistung von Außendienstmitarbeitern obligatorisch.

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Unternehmens wandte sich an das Niederländische Institut für Menschenrechte und argumentierte, es sei unfair, Frauen zum Tragen von Make-up zu zwingen, obwohl es keinen willkürlichen Zwang gegen männliche Mitarbeiter am Arbeitsplatz gebe. Das Institut teilte mit, dass die Schminkpflicht für weibliche Beschäftigte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei.

Das Menschenrechtsinstitut betonte, dass ungeschminkte Mitarbeiterinnen Kunden ebenso wie männliche Verkäuferinnen beraten können, und betonte, dass das Unternehmen die Verkäuferin in Bezug auf das Aussehen stärker belaste als den männlichen.

Unter Hinweis darauf, dass neben Schminkwerkzeugen auch andere Werke im Handel verkauft werden, entschied das Institut, dass die Pflicht zum Schminken der Mitarbeiter aus diesem Grund nicht funktionstüchtig sei. Das Institut erklärte, dass Arbeitnehmerinnen ebenso wie männliche Beschäftigte ungeschminkt Kunden beraten können.

Rituals, eine Kette von Kosmetikgeschäften, entschuldigte sich und sagte, sie bedauerten das Gefühl, dass die ehemalige Mitarbeiterin diskriminiert worden sei. Das Unternehmen änderte die Arbeitsstättenverordnung und beendete die Schminkpflicht für weibliche Arbeitnehmer.

arbeitender Rechtsanwalt Hülya Aydemir, sagte dem öffentlich-rechtlichen Sender NOS, dass die Entscheidung des niederländischen Menschenrechtsinstituts von großem Wert sei, um Arbeitnehmerinnen stärker für ihre Rechte zu sensibilisieren.

In den Niederlanden gilt die Make-up-Pflicht für weibliche Angestellte an vielen Arbeitsplätzen, insbesondere bei Fluggesellschaften, noch immer.

T24

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