Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen nach dem Neutralitätsgesetz des Landes Berlin nicht verhängt werden kann. Die Landesregierung hat die Ärmel hochgekrempelt, um den Artikel zu ändern.
Der Fall einer Frau, die wegen ihres Kopftuchs nicht an einer öffentlichen Schule beschäftigt war, wurde im Jahr 2000 vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt, und das Gericht entschied, dass nur das Kopftuchverbot gilt „stellt eine spürbare Bedrohung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität dar“Er entschied, dass es in seinem Fall Gegenstand der Rede sein könnte.
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2015 in einer Präzedenzfallsache entschied das Bundesarbeitsgericht zudem, der klagenden Frau mehr als 5.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Gegen diese Entscheidung legte die Berliner Landesregierung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof den Einspruch der Landesregierung zurückgewiesen.
Zwei unterschiedliche Entscheidungen des AYM aus 2015 und 2018
In der Klage zweier Kopftuchlehrerinnen im Jahr 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein Kopftuchverbot für alle Lehrerinnen an Schulen mit der Religionsfreiheit unvereinbar sei. „Vertretung des Staates“Sie hatte entschieden, dass sie kein Kopftuch tragen durfte.
Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Land Berlin „Unparteilichkeitsgesetz“ beruhte auf. Nach diesem Gesetz sind andere religiöse Symbole in öffentlichen Schulen nicht erlaubt.
Debatten über Gesetzesänderungen
Im Land Berlin hat die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und Linkspartei angekündigt, dass nach dem Beschluss des Grundgesetzes 2021 Änderungen in der Landesunparteilichkeitsklausel im Koalitionsvertrag vorgenommen werden könnten Gericht. Da die Wahlen in Berlin jedoch am 12. Februar erneuert werden, ist nicht bekannt, aus welchen Parteien die neue Regierung bestehen wird.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs entbrannten Diskussionen über die Novellierung des Unparteilichkeitsgesetzes. Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, erklärte, das Land Berlin müsse den Artikel dringend ändern und betonte, dass ein generelles Verbot religiöser Symbole gegen das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsartikels verstoße.
Auch der Landesverband Bildung und Wissenschaft Berlin erklärte, die Frage müsse auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden und ob eine Lehrerin ein Kopftuch tragen dürfe, dürfe nicht mehr durch örtliche Gerichtsentscheidungen bestimmt werden.
Austritt aus den Christdemokraten
Auch die Fraktion der Oppositionspartei CDU im Land sprach sich für Reformen zur Stärkung des Rechts aus, plädierte aber dafür, dass das Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen eingehalten und Kinder vor religiösen und religiösen Problemen geschützt werden sollten ideologischen Einfluss.
In der Erklärung des Justizministeriums des Staates wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs respektiert werde und die notwendigen Arbeiten unverzüglich eingeleitet würden.
Der vom Landtag eingesetzte Sachverständigenausschuss kam in seinem Bericht vom September vergangenen Jahres zu dem Schluss, dass das Neutralitätsgesetz die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch ohne sachlichen Anhaltspunkt fördert. Das 2005 in Kraft getretene Unparteilichkeitsgesetz war bisher Gegenstand vieler Klagen.
T24