„Konversionstherapie“ für LGBTI+-Personen ist in Belgien verboten
Yusuf Özkan/ Den Haag
In Belgien wurden „Konversionstherapien“, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung von LGBTI+-Personen zu ändern, verboten.
Personen, die trotz des Verbots eine Konversionstherapie praktizieren, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 2.400 Euro bestraft.
Der im vergangenen Herbst von der belgischen Regierung ausgearbeitete Gesetzentwurf zum Verbot von Konversionstherapien, die versuchen, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung von LGBTI+-Personen zu ändern oder zu unterdrücken, wurde vom Bundesparlament angenommen.
Die rechtsextreme Flämische Interessenpartei (VB) enthielt sich bei der Abstimmung, während alle anderen Parteien für den Gesetzentwurf stimmten.
Mit der vom Parlament verabschiedeten Verordnung sind nun unwirksame und gefährliche Praktiken wie Psychotherapie, Elektroschockanwendung, Prügel oder „Vergewaltigung“ verboten.
Personen, die sich nicht an das Verbot halten und ihre Transformationspraktiken fortsetzen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2.400 Euro bestraft.
Wer diesen Fehler im beruflichen Kontext begeht, kann mit einem Berufsverbot von bis zu 5 Jahren rechnen.
Auch das Empfehlen, Bewerben oder Bewerben einer Konversionstherapie galt als Straftat.
Nach Angaben der Regierung ist diese Regelung ein wichtiger Schritt, um LGBTI+-Personen vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen.
In einigen Regionen Frankreichs, Deutschlands, Maltas, der Schweiz und Spaniens wurden Therapien für LGBTI+-Personen verboten.
In Belgien waren Situationen wie Körperverletzung, Prügel oder Vergewaltigung im Zusammenhang mit diesen Praktiken strafbar, es gab jedoch kein generelles Verbot von Konversionstherapien.
Layla Achichi (18), eine lesbische Muslimin in Belgien, starb 2009 nach einem Exorzismus, den ein „Heiler“ auf Wunsch ihrer Familie durchgeführt hatte.
Othmane Galouby, der den Tod der jungen Frau verursacht hat, wurde vom Gericht für schuldig befunden, kann aber nicht bestraft werden, da er ein Flüchtling ist.
Untersuchungen zeigen, dass diese medizinischen Praktiken in Belgien immer noch bestehen.
Nach Angaben des Sprechers des belgischen Justizministers Vincent Van Quickenborne gibt es hierzu keine konkreten Zahlen.
Denn jetzt gibt es keinen anderen Fehler mehr, die Konversionstherapie; Eingeordnet unter den Bezeichnungen Angriff, Körperverletzung, Vergewaltigung oder Mord
Nach Angaben des Sprechers wird sich diese Situation mit dem neuen Gesetz ändern und das Problem sachgerechter geklärt werden.
T24