Europäisches Parlament entscheidet, dass Ungarn „kein demokratisches Land mehr“ ist
Das Europäische Parlament (EP) hat Ungarns Regierungsform als „Wahlautokratie“ definiert und entschieden, dass das Land eine systemische Bedrohung für die Werte der EU darstellt und „nicht mehr demokratisch regiert“ wird.
Der vorgenannte Entschließungsentwurf wurde vom Erweiterten Rat des EP mit 433 Ja-Stimmen, 123 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen. In der Entscheidung, in der der Gesetzentwurf in vielen Fragen vom Funktionieren des Wahlsystems im Land bis zur Unabhängigkeit der Justiz übertragen wurde, „Die Situation in Ungarn wird seit mehreren Jahren nicht richtig gehandhabt. Viele Bedenken bleiben.es wurde gesagt.
Gesondert in der Entscheidung, „Die Blockade restriktiver Maßnahmen gegen Russland im Rat stellt ein Sicherheitsproblem für die EU dar“ auch angegeben. In der schriftlichen Stellungnahme des AP zur Entscheidung, „Wissenschaftsfreiheit, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung, einschließlich LGBTIQ-Rechte, die Rechte von Minderheiten sowie Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen“wurde als problematisch bezeichnet.
In der Erklärung, der Stellvertreter Gwendoline Delbos-Corfield‚von „Die Ergebnisse dieses Berichts sind eindeutig und unumkehrbar. Ungarn ist nicht mehr demokratisch. Angesichts der alarmierenden Geschwindigkeit, mit der die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn abgenommen hat, war es für das Parlament dringender denn je, diese Position anzunehmen.“Begutachtung enthalten war.
Die Entscheidung des AP ist nicht bindend. Damit unterwirft sich das EP dem EU-Rat. „Ungarns Eingeständnis, dass ein offensichtliches Risiko besteht, die Werte, auf denen die Union aufbaut, materiell zu verletzen“ ist eingeladen. Ungarn wird von der EU seit einiger Zeit wegen des Funktionierens des Verfassungs- und Wahlsystems, der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz, der Korruption und der Beschränkung der Medien kritisiert. Auch der EU-Rat hat am 15. Juli eine Klage gegen Ungarn vor dem EU-Gerichtshof wegen Verletzung der Pressefreiheit und sexueller Diskriminierung eingereicht. (AA)
T24