Erstes Todesurteil bei Mahsa-Amini-Protesten im Iran
In den Shows, die begannen, nachdem die 22-jährige Mahsa Amini starb, nachdem sie von der Sittenpolizei festgenommen worden war, weil sie sich nicht an die „Kopftuch“-Regeln hielt, wurde das erste Todesurteil gegen 1 von 6 festgenommenen Personen verhängt Vorwürfe wegen „Störung der öffentlichen Sicherheit“ und „Kriegsführung gegen den Staat“.
Das erste Todesurteil wurde im Iran wegen der Shows verhängt, die nach dem Tod von Mahsa Amini begannen. Die iranische Justizbehörde gab bekannt, dass einer der Demonstranten, der an den Amini-Protesten teilgenommen hatte, in der Hauptstadt Teheran zum Tode verurteilt wurde. Leiter der iranischen Justiz des Teheraner Revolutionsgerichts Gulamhuseyin Muhsin EjeiEs wurde festgestellt, dass auf Anordnung des Gesundheitsministeriums eine faire und schnelle Entscheidung über 6 Demonstranten getroffen wurde und 1 von 6 Personen, die wegen Störung der öffentlichen Sicherheit und Kriegsführung gegen den Staat festgenommen wurden, zum Tode verurteilt wurde, und die andere 5 Demonstranten wurden zu Haftstrafen zwischen 5 und 10 Jahren verurteilt.
Es hieß, der zum Tode verurteilte Demonstrant sei wegen Brandstiftung und Brandstiftung festgenommen worden. Die Person wurde wegen der Vergehen der Störung der öffentlichen Sicherheit und des Friedens, der Verwüstung der Erde, der Kriegsführung gegen den Staat und der Vergehen gegen die nationale Sicherheit zum Tode verurteilt.Worte wurden verwendet.
Es wurde angekündigt, dass gegen die Urteile des Revolutionsgerichts Berufung eingelegt werden kann.
Was ist passiert?
Der Tod des 22-jährigen Mahsa Amini, der am 13. September in ein Krankenhaus in der iranischen Hauptstadt Teheran gebracht wurde, nachdem er am 13. September von der Sittenpolizei wegen Nichteinhaltung der Hijab-Regeln festgenommen worden war, verschlimmerte sich und sorgte im Land für Empörung. Die Shows, die nach der Beerdigung von Amini in ihrer Heimatstadt Sakkız am 17. September begannen, breiteten sich in vielen Städten des Landes aus. (UAV)
T24