Entscheidung des Gerichts: Bebauungsplan für den Kanal Istanbul wurde annulliert!
Stornierung des Entwicklungsplans für den Kanal Istanbul
Das 11. Verwaltungsgericht von Istanbul hat den Entwicklungsplan für das Yenişehir-Reservat bezüglich des Kanal Istanbul aufgehoben. Die Klage, die von der IMM in Bezug auf den Bebauungsplan des Kanal-Istanbul-Projekts eingereicht wurde, wurde entschieden. Das Gericht hat die Änderung des Bebauungsplans in Bezug auf die erste Phase des Yenişehir-Reservatsbaugebiets (Kanal-Istanbul-Projekt) durch das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel für nichtig erklärt. Es wurde auch festgestellt, dass die Vorgehensweise des Ministeriums, den Einspruch der IMM gegen den Entwicklungsplan des IMM abzulehnen, nicht gesetzeskonform war. Bezüglich der 1. Phase des Yenişehir-Reservatsbaus (Kanal-Istanbul-Projekt) in der Provinz Istanbul, genehmigt und für einen Monat ausgesetzt am 15. Juli 2021 von der Istanbul Metropolitan Municipality (IMM) und dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, wurde der Master-Bebauungsplan im Maßstab 1:5000 und die Änderung des Umsetzungs-Bebauungsplans im Maßstab 1:1000 abgelehnt. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wies den Einspruch der IMM gegen die genannte Änderung des Bebauungsplans stillschweigend zurück. Daraufhin brachte die IMM die Angelegenheit vor Gericht und forderte die Aufhebung des Bebauungsplans.
Irreversibler Schadensersatz und Einspruch
„Es wird irreversiblen Schaden verursachen.“ In ihrem Antrag auf Aufhebung der Planänderung argumentierte die IMM, dass die Transaktion unfair und rechtswidrig sei, dass die umstrittenen Planänderungen dem öffentlichen Interesse zuwiderliefen und dass sie zu irreversiblen Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Waldgebieten usw. führen würden, die für die zukünftige Bedeutung Istanbuls entscheidend sind. „Es gibt keine Einhaltung des Gesetzes.“ Das 11. Verwaltungsgericht von Istanbul, das über die Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel entschied, hielt den Einspruch der Stadtverwaltung von Istanbul für berechtigt und annullierte den Bebauungsplan. In seiner Entscheidung mit der Nummer 2023/3120 vom 15.07.2021 bezüglich des Master-Bebauungsplans im Maßstab 1:5000 und der Änderung des Umsetzungs-Bebauungsplans im Maßstab 1:1000 für die 1. Phase des Yenişehir-Reservatsbaugebiets in der Provinz Istanbul (Kanal-Istanbul-Projekt) sowie dieser Planänderungen in der Transaktion zur stillschweigenden Ablehnung des Einspruchs vom 16.08.2021 mit der Nummer BK-Nr.: 4274, IMM-Nr.: 138918 wurde festgestellt, dass die Grundsätze und Prinzipien der Stadtplanung, Planungstechniken und des Rechts nicht eingehalten wurden.
Umweltverträglichkeitsprüfung und Gerichtsverfahren
Der EIA-Fall geht weiter. Es wurde festgestellt, dass nicht klar ist, wie die Bevölkerung, die von den betreffenden Planänderungen betroffen ist, ermittelt wird. Diese Unsicherheit in Bezug auf die Bevölkerungskontrolle führte zu Problemen bei den betreffenden Planänderungen. Es wurde auch bemerkt, dass die Planänderungen Mängel bei der Berechnung der Bevölkerungszahl in den relevanten Gutachten aufwiesen und keine Informationen zu den Ansichten von Investoreninstitutionen und -organisationen zu den neu vorgeschlagenen Verstärkungsflächen vorlagen, die sich je nach geänderter Straßenführung ausdehnten, und dass die Ausweisung von Friedhofsflächen als