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Die Strafen für diejenigen, die die Umwelt im Jahr 2023 verschmutzen, wurden festgelegt

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Die Verwaltungsstrafen für diejenigen, die die Umwelt im Jahr 2023 verschmutzen, wurden vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegt. Die 2023 zu verhängenden Bußgelder für diejenigen, die gegen das Umweltgesetz verstoßen, wurden um 122,93 Prozent erhöht. Kraftfahrzeugbesitzer, die ab dem 1. Januar keine Abgasmessung haben, müssen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 6.275 Lira zahlen.

Die Erklärung des Ministeriums zu den gemäß Gesetz Nr. 2872 zu verhängenden Verwaltungsstrafen wurde im heutigen Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurden die Bußgelder, die gegen Personen und Organisationen zu verhängen sind, die im Jahr 2023 gegen das einschlägige Gesetz verstoßen, um 122,93 Prozent erhöht, was der Aufwertungsrate entspricht. Kraftfahrzeugbesitzer, die ab dem 1. Januar keine Abgasemissionsmessung haben, zahlen eine Strafe in Höhe von 6.275 Lira und 12.557 Lira, wenn das Fahrzeug Emissionen verursacht, die den in den Vorschriften festgelegten Normen zuwiderlaufen.

Darüber hinaus wird der Besitzer eines Kraftfahrzeugs, der es ohne Katalysator/Katalysator/Dieselpartikelfilter verwendet, der das Abgasreinigungssystem bei der Fahrzeugherstellung darstellt, mit einer Geldstrafe von 6.000 275 Lire belegt.

Wer im Besitz des Abgasemissions-Genehmigungsdokuments ist, aber weiter misst, obwohl er nach der Genehmigung die in der einschlägigen Verordnung geregelten Grundlagen verloren hat, oder die Messungen entgegen der Technik und den festgelegten Regeln durchführt, wird mit a bestraft Strafe von 25 Tausend 115 Lire.

Wer Anlagen, deren Errichtung und Betrieb wegen ihrer wertvollen Auswirkungen auf die Luftreinhaltung der Genehmigung durch Verordnung unterliegen, ohne Genehmigung der zuständigen Behörden errichtet und betreibt, trotz Widerruf der Genehmigung weiter errichten und betreiben lässt ohne Genehmigung Änderungen an diesen Einrichtungen vornehmen oder die erforderlichen Änderungen nicht innerhalb der von den zuständigen Behörden gewährten Frist vornehmen. 293 Er zahlt eine Geldstrafe von 1.188 Lire. Wenn die Emissionsmaßnahmen in diesen Anlagen die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten, beträgt die zu zahlende Verwaltungsstrafe 586.000 415 Lire.

182.000 178 Lire für Terminals oder Tankinseln, die nicht den vom Ministerium festgelegten Grundsätzen und Kriterien zur Kontrolle flüchtiger organischer Verbindungen entsprechen, die von Tankstellen freigesetzt werden. Eine Verwaltungsstrafe von 91.000 89 Lire für Tankschiffe und 9.000 108 Lira für Tanker werden verhängt.

Eigenschaften fester Brennstoffe

Eine Verwaltungsstrafe von 50.241 Lire wird gegen diejenigen verhängt, die Brennstoffe importieren oder verkaufen, die nicht die Eigenschaften fester Brennstoffe erfüllen, und gegen diejenigen, die die Vorschriften über die Lagerung, den Transport, das Laden, Entladen oder Absacken von festen Brennstoffen nicht einhalten. und 75.000 363 Lire im Falle des Versäumnisses, Dokumente oder Genehmigungen zu erhalten.

UVP-Verfahren

Diejenigen, die sich der Verpflichtung widersetzen, die sie während des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingegangen sind, zahlen ebenfalls 122.000 127 Lira für jeden Verstoß.

Abfallannahme-, Vorbehandlungs-, Behandlungs- oder Entsorgungseinrichtungen

Eine Verwaltungsstrafe von 733.000 Lire 36 wird gegen diejenigen verhängt, die die erforderlichen Abfallannahme-, Vorbehandlungs-, Behandlungs- oder Entsorgungsanlagen nicht errichten, und diejenigen, die sie tun, aber nicht betreiben.

Wohnungen, die Lärm und Vibrationen verursachen

Die Geldbuße beträgt 4.836 Lire für Wohnungen, die auf ungewöhnliche Weise Lärm und Vibrationen nach den Normen verursachen, 14.613 Lire für Transportfahrzeuge, 48.000 828 Lire für Arbeitsplätze und Werkstätten und 146.000 576 Lire für Fabriken, Baustellen und Unterhaltungslärm.

Marinefahrzeuge

Mit der Neuregelung werden auch die Strafen für alle seeverschmutzenden Seefahrzeuge pro Bruttotonne erhöht.

Zerstörung der Biodiversität

Diejenigen, die die biologische Vielfalt zerstören und diejenigen, die gegen die für die erklärten besonderen Umweltschutzzonen festgelegten Grundsätze der Erhaltung und Nutzung handeln, und diejenigen, die gegen die durch die Verordnung für Feuchtgebiete festgelegten Erhaltungs- und Nutzungsstile und -grundlagen handeln, werden mit einer Strafe von 244.000 bestraft 415 Lire.

Die Strafe für diejenigen, die Stoppeln gegen das Gesetz in der Nähe des Waldes verbrennen, wird um das 5-fache erhöht.

Diejenigen, die gegen das Gesetz Stoppeln verbrennen, zahlen 244,9 Lire für jede Dekare. Wenn das Verbrennen von Stoppeln an Orten neben Wäldern und Feuchtgebieten sowie in Wohngebieten begangen wird, wird die Strafe um das Fünffache erhöht.

Trink- und Brauchwasserschutzgebiete

Eine Verwaltungsstrafe von 586.415 Lira wird gegen diejenigen verhängt, die Abfälle entgegen den Verteidigungsgrundsätzen des Gesetzes in Trink- und Versorgungswasserschutzgebiete, die Quelle selbst, das Oberflächen- und Grundwasser, das diese Quelle speist, Bewässerungs- und Entwässerungskanäle einleiten . Wenn diese Tat in Bezug auf Wohnungen begangen wird, beträgt die Strafe für jede Wohnung und jeden unabhängigen Teil 14.613 Lira.

Recyceln

Diejenigen, die unkonventionelle Abfälle gemäß Stil und Originalität, Verboten oder Beschränkungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften sammeln, transportieren, lagern, recyceln, recyceln, wiederverwenden oder entsorgen, werden mit einer Geldstrafe von 273.000 267 Lire bis 1 Million 93.000 70 Lire belegt zahlt 910.000 891 Lire.

Diejenigen, die die Umwelt an öffentlichen Orten verschmutzen

Andererseits wurde die Strafe für diejenigen, die die Umwelt in irgendeiner Form an öffentlichen Orten verschmutzen, auf 3.000 36 Lire festgesetzt.

Strafen für Verkaufsstellen, bei denen festgestellt wird, dass sie den Verfahren und Originalen umgekehrte Plastiktüten gegeben haben

Verkaufsstellen, die entgegen den einschlägigen Rechtsvorschriften oder entgegen dem vom Ministerium festgelegten Stil und den Originalen Plastiktüten kostenlos abgeben, werden mit einer Strafe von 50,23 Lire für jeden Quadratmeter Verkaufsfläche im Innenbereich, ausgenommen den Lagerbereich, bestraft. und diejenigen, die elektronisch verkaufen, werden mit einer Geldstrafe von 9.108 bis 91.89 Lire belegt.

Darüber hinaus wird eine Strafe von 45.544 Lire gegen diejenigen verhängt, die Plastiktüten herstellen oder liefern, die nicht den vom Ministerium festgelegten Methoden und Originalen entsprechen, und, wenn der Hersteller außerhalb der Türkei ansässig ist, dem vom Hersteller autorisierten Vertreter und/oder dem Importeur, und eine Strafe von 4.554 Lire wird denjenigen auferlegt, die die für den Anteil der Recyclingbeteiligung festgelegten Originale nicht einhalten.

Die Strafmaßnahme für diejenigen, die ihren Überwachungsplan für Treibhausgasemissionen nicht innerhalb der Frist einreichen oder aktualisieren, was für Verbote oder Beschränkungen der Überwachung von Treibhausgasemissionen ungewöhnlich ist, wurde auf 72.871 Lira erhöht, und die Strafe für diejenigen, die innerhalb der Frist keinen verifizierten Treibhausgasemissionsbericht einreichen, auf 109.307 Lira erhöht. (AA)

T24

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