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Deutschland wird den Bundesstaaten erlauben, eine Maskenpflicht anzuwenden

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In Deutschland ist im Umgang mit der Covid-19-Epidemie geplant, den Bundesländern ab Oktober wieder eine Maskenpflicht zu ermöglichen.

Das Bundesjustizministerium hat zu dem Gesetzentwurf erklärt, dass es sich mit dem Gesundheitsministerium über die Regelung der bis zum 23. September geltenden Infektionsschutzklausel einig sei.

Unter Hinweis darauf, dass die Zahl der Covid-19-Fälle in den Herbst- und Wintermonaten voraussichtlich zunehmen werde, sei aus diesem Grund eine Anpassung der Infektionsklausel erforderlich.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf, der die neuen Regeln enthält, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten sollen, noch in diesem Monat dem Ministerrat vorgelegt wird.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Maskenpflicht im Flugverkehr und in öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Deutschland auch nach dem 1. Oktober fortbestehen.

Darüber hinaus erhalten Staaten die Möglichkeit, Masken an öffentlichen Orten einzuführen, um die Funktion des Gesundheitssystems zu erfüllen und kritische Infrastrukturen zu schützen.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Personen mit einem regulären, negativen Kovid-19-Test und Personen, die vollständig geimpft sind, deren letzte Impfung jedoch nicht älter als 3 Monate ist, in kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Restaurants.

Darüber hinaus wird ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht in den Schulen eingeführt, wenn es erforderlich ist, den Präsenzunterricht fortzusetzen.

Die Staaten können auch Testanforderungen an angemessenen Orten wie Gefängnissen, Flüchtlingsheimen, Kindertagesstätten und Schulen auferlegen.

Die Landesgesetzgeber können Maßnahmen ergreifen, um bei Outdoor-Veranstaltungen eine Maskenpflicht für alle zu verhängen, Hygienekonzepte zu entwickeln und die Teilnehmerzahl bei öffentlichen Indoor-Veranstaltungen zu begrenzen, um auf den drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems oder anderer kritischer Infrastrukturen zu reagieren.

Der baden-württembergische Landesgesundheitsminister Manne Lucha kritisierte den Gesetzentwurf und erklärte, der Gesetzentwurf enthalte keine umfassenderen und sinnvolleren Maßnahmen, die die Länder ergreifen könnten.

Lucha forderte auch eine Kontaktbeschränkung für Menschen im Falle einer kritischen Entwicklung der Epidemie.

T24

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