Der frühere französische Präsident Sarkozy wurde im Korruptionsprozess zu einer Gefängnisstrafe verurteilt
Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy wurde im „Abhörfall“, in dem er wegen Korruption angeklagt wurde, zu zwei Jahren Bewährung und drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach Angaben des öffentlich-rechtlichen Senders Franceinfo hat das Pariser Berufungsgericht seine Entscheidung in dem Fall gefällt, in dem Sarkozy wegen Korruption angeklagt wurde.
Sarkozy wurde im Rahmen des Verfahrens zu zwei Jahren Bewährung und drei Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht entschied, dass Sarkozy seine Haftstrafe mit elektronischen Handschellen zu Hause absitzen sollte.
Darüber hinaus wird Sarkozy für drei Jahre von seinen Bürgerrechten ausgeschlossen, während er in diesem Zeitraum nicht im Rahmen einer Zufallswahl ausgewählt wird.
Thierry Herzog, der Anwalt von Sarkozy, und Richter Gilbert Azibert, die im selben Fall vor Gericht standen, erhielten die gleiche Strafe wie Sarkozy.
Herzog erhielt für drei Jahre ein Berufsverbot als Anwalt.
Im Jahr 2014 wurde eine Klage gegen Sarkozy mit der Begründung eingereicht, er habe „Einfluss ausgenutzt und gegen den Grundsatz der nichtöffentlichen Anhörung verstoßen“, um unter anderem Namen Informationen über die Ermittlungen zu erhalten. Nicolas Sarkozy wurde in diesem Fall beschuldigt, Richter Azibert einen hohen Posten in Monaco angeboten zu haben, um an den Ermittlungsunterlagen zum L’Oréal-Skandal teilzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte beschlossen, Sarkozy und seinen Anwalt anzuhören.
Es wurde festgestellt, dass Sarkozy im Rahmen der L’Oreal-Ermittlungen bei seinen Treffen mit seinem Anwalt Herzog Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsickern ließ.
T24