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Der Asylantrag der Türkei in EU-Ländern hat einen Rekord gebrochen

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Asylanträge türkischer Staatsbürger in Ländern der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz erreichten den höchsten Stand aller Zeiten.

Laut den Nachrichten in Euronews erregte auch die Zunahme der Asylanträge von Bürgern aus Albanien, Nordmazedonien und Moldawien, die Kandidatenländer für die Europäische Union sind, wie die Türkei, ebenfalls Aufmerksamkeit.

Die Europäische Union ist besorgt über die Zunahme von Asylanträgen aus Ländern, die normalerweise als treu gelten und nicht für eine internationale Inhaftierung in Frage kommen. Insbesondere die Anträge aus Indien, Bangladesch, Marokko, Ägypten und Peru nahmen explosionsartig zu.

„Wir erhalten dreimal so viele Asylanträge wie irregulär Ankommende, und das belastet ihre Aufnahmekapazität“, sagte Ylva Johansson, Mitglied des Europäischen Ausschusses für innere Angelegenheiten, bei dem zweitägigen informellen Treffen in Stockholm und betonte, dass viele von ihnen Einzelpersonen seien die keinen internationalen Schutz benötigen.

Nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) wurden allein im November 105.000 970 Asylanträge in EU-Staaten, Norwegen und die Schweiz gestellt.

Bei diesen Anträgen standen Syrer mit 17 739 an erster Stelle, gefolgt von afghanischen Staatsbürgern mit 14 877, türkischen Staatsbürgern mit 8 342, kolumbianischen Staatsbürgern mit 4 884 und Venezolanern mit 4 350.

Anträge von Bürgern aus Bangladesch, Marokko, Georgien, Ägypten, der Demokratischen Republik Kongo und Peru brachen im November ebenfalls Rekorde.

Mehr als 4 Millionen Einwanderer aus der Ukraine sind in dieser Statistik nicht enthalten. Ukrainer werden nach der Ständigen Verteidigungsverordnung entschädigt.

In den EU-Ländern gibt es rund 850.000 Anträge, einschließlich Erstanträgen und Einsprüchen.

Johansson erklärte, dass mehr als 60 Prozent dieser Anträge zu „negativen“ Ergebnissen führen und eine Entscheidung getroffen werde, das EU-Territorium zu verlassen.

Sichere Länder

Nach internationalem Recht sollte Schutz für diejenigen gewährt werden, die Gefahr laufen, in ihrem eigenen Land mit Verfolgung, sexueller Gewalt, Folter, Diskriminierung und unmenschlicher Behandlung zu konkurrieren.

Die EU-Mitgliedstaaten haben jedoch das Recht, einen Antrag abzulehnen, wenn sie feststellen, dass eine Person aus demokratischen „sicheren Ländern“ stammt, denen eine nicht unverhältnismäßige Bestrafung zugesichert ist und die als hinreichende Garantien der Menschenrechte gelten.

Da jedoch jedes Land sein eigenes „sicheres Land“ definiert, gilt ein Ort, der beispielsweise in Deutschland als gläubiges Land gilt, in Italien möglicherweise nicht als gläubiges Land.

T24

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