„Besteuerung“-Einladung der WHO an die Mitgliedsstaaten für zuckerhaltige Getränke
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, bestehende Steuern auf zuckergesüßte Getränke „im Namen der Lebensrettung“ zu besteuern oder zu erhöhen.
Die WHO hat ihren ersten Steuerleitfaden für zuckergesüßte Getränke veröffentlicht.
Mindestens 85 Länder auf der ganzen Welt haben eine Form der Besteuerung von zuckergesüßten Getränken eingeführt, wobei Mexiko, das Vereinigte Königreich und Südafrika zu den Ländern gehören, die dies erfolgreich umgesetzt haben, so der Leitfaden.
Rüdiger Krech, WHO-Direktor für Gesundheitsförderung, kommentierte den Leitfaden wie folgt: „Steuern auf zuckerhaltige Getränke können ein wirksames Instrument zur Förderung des Wohlbefindens sein. Diese Steuern retten zwar Leben und verhindern Krankheiten, können aber auch eine gesundheitliche Chancengleichheit fördern und Einkommensquellen für Länder mobilisieren. Diese Einnahmen können verwendet werden, um kosmisches Wohlbefinden zu gewährleisten. hat seine Einschätzung abgegeben.
Fordert die Mitgliedstaaten auf, die Steuern zu erhöhen
In dem Leitfaden wurde betont, dass Steuern auf Tabak- und Alkoholprodukte, insbesondere zuckergesüßte Getränke, nachweislich das Risiko von Krankheiten, Behinderungen und Faktortod verringern und dass die Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken Hersteller auch dazu ermutigen könnte, ihre Produkte neu zu formulieren weniger Zucker.
Unter Hinweis darauf, dass die Besteuerung den Preis von zuckerhaltigen Getränken erhöhen und die Verbrauchernachfrage verringern wird, wurde in dem Leitfaden festgestellt, dass die 50-prozentige Steuer auf zuckerhaltige Getränke weltweit in 50 Jahren ein zusätzliches Einkommen von 1,4 Billionen USD für die Weltwirtschaft bringen könnte.
In dem Leitfaden wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Steuern auf zuckerhaltige Getränke einzuführen, bestehende Steuern zu erhöhen und Initiativen zu ergreifen, um die Nachfrage nach diesen ungesunden Getränken zu verringern.
T24