Zwei Sonderwachen für Gülşen, der aus dem Gefängnis entlassen wurde! Hier ist die Relevanz des Räumungsbefehls

ELIF ALTIN ​​​​- Istanbul / Die Musikerin Gülşen Çolakoğlu, die wegen ihrer Äußerungen gegen Schüler der Imam-Hatip-Oberschule festgenommen worden war, wurde nach dem Einspruch unter der Bedingung freigelassen, „die Residenz nicht zu verlassen“.

Der Sänger Çolakoğlu wurde am vergangenen Donnerstag wegen der Worte, die er während seines Konzerts in Ataşehir am 30 „.

„GERICHTLICHE PRÜFUNG REICHT“

Gülşens Anwälte protestierten gegen die Inhaftierung. Nach Prüfung des Einspruchs entschied das diensthabende 27. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, Çolakoğlu freizulassen, weil er „die Wohnung nicht verlassen“ habe. Wenn alle in den Ermittlungsunterlagen zu sammelnden Beweise gesammelt sind, das Fehlen eines Fluchtverdachts des Verdächtigen und Verdunkeln der Beweise nach dieser Phase, die Anwesenheit des minderjährigen Kindes des Verdächtigen und die wahrscheinlichen Hinrichtungsbedingungen, wenn die Festnahmefaktoren berücksichtigt werden Dabei wird der aus der Festnahme zu erwartende Nutzen zusammengerechnet und erwähnt, dass er mit Kontrollmaßnahmen erreicht werden kann. Nach der Gerichtsentscheidung benutzte Gülşens Anwalt Emek Emre die Worte „Wir haben immer gesagt, dass eine Verhaftung nicht angemessen ist“.

VIP-FAHRZEUG, ZWEI SPEZIELLE SCHUTZAUSFÜHRUNGEN

Gülşen, die gestern aus dem geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy entlassen wurde, wurde von ihrem Ehemann Ozan Çolakoğlu in einem von ihr gemieteten VIP-Fahrzeug, begleitet von zwei privaten Gehegen, mitgenommen. Bei seiner Entlassung aus der Haft begrüßte sein Kollege Edis den Musiker sowie seine Frau und Familie. Der Musiker, der nach seiner Freilassung dazu gebracht wurde, ein Kleid zu tragen, ging direkt zu seinem Haus in Beşiktaş, als er unter Hausarrest entlassen wurde. -MESUT YILMAZ

HEIMGEFÄNGNIS WIRD EBENFALLS BEWUSST WERDEN

Rechtsanwalt Emek Emre erklärte, dass zwar erklärt wurde, dass sein Mandant keinen Fluchtverdacht habe und dass die Schwärzung von Beweismitteln nicht möglich sei, der Antrag eines Unterbringungshäftlings für ihn jedoch mit dem Gesetz unvereinbar sei und er sich an den Richter wenden würde für die Aufhebung des Hausarrests.

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