„Wir begrüßen den Abschluss des Falls“

ANKARA Nationalität – In der Erklärung des Außenministeriums hieß es: Es ist positiv, dass es geschlossen ist. Damit wurde erneut bestätigt, dass die im Einklang mit den Entscheidungen des EGMR in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) eingerichtete Immobilienkommission (TMK) ein aktiver innerstaatlicher Rechtsbehelf ist. Tatsächlich wurde die Tätigkeit der TMK durch die Demopoulos-Entscheidung des EGMR im Jahr 2010 entschieden; diese ständige Rechtsprechung wurde auch in den nachfolgenden Urteilen des EGMR bestätigt. Trotz der Tatsache, dass das türkisch-zypriotische Volk jahrzehntelang einer unmenschlichen Isolation vor der internationalen Gemeinschaft ausgesetzt war, schätzen wir die Bemühungen der TRNC, die einschlägigen Entscheidungen des EGMR umzusetzen. Wir glauben, dass diese Bemühungen einen wertvollen Beitrag zum Schutz des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention leisten.

großer Widerspruch

Andererseits hat in derselben Sitzung der EGMR IV. Es ist ein großer Widerspruch, dass die Prüfung des entsprechenden Titels der im griechisch-zypriotischen Antrag getroffenen Entscheidung nicht abgeschlossen wurde. Diese Situation hat einmal mehr gezeigt, dass das System der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang mit politischen Zielen ausgehöhlt werden kann. Wir möchten Sie an die Einladung unseres Präsidenten erinnern, dafür zu sorgen, dass die TRNZ, die ihren Teil zum Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention beiträgt, die Position erreicht, die sie in der internationalen Gemeinschaft verdient.“

EGMR-Pilotfall

Am 19. März 1989 beantragte Titina Loizidou beim EGMR eine Eigentumsklage gegen die Türkei, weil die TRNC nicht anerkannt wurde. Der vom EGMR als Pilotfall ausgewählte Fall wurde am 18. Dezember 1996 abgeschlossen und es wurde entschieden, dass die Türkei das Eigentumsrecht von Loizidous verletzt hat. Im Jahr 2005 wurde in der TRNC das Immobilable Property Committee (TMK) gegründet. Obwohl die griechisch-zypriotische Sektion 2010 vom EGMR als aktives innerstaatliches Rechtsmittel für die Griechen anerkannt wurde, akzeptierte das Ministerkomitee dies nicht. Das Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen überwacht, entschied im Fall Lozidiou, dass das TMK ein aktives innerstaatliches Rechtsmittel für die Anträge der griechisch-zypriotischen Sektion ist.

 

 

Staatsangehörigkeit

AihmEntscheidungEuropaMenschenrechteRechtsstreit
Comments (0)
Add Comment