Wer mit Covid-Genehmigung freigelassen wird, wird nicht ins Gefängnis zurückkehren

ANKARA Milliyet – Justizminister Yılmaz Tunç gab auf seinem Twitter-Account folgende Informationen bekannt: „Ab dem 31. Juli 2023 werden die Gefangenen, die sich im Covid-19-Urlaub befinden und denen bis zu ihrer Entlassung in die kontrollierte Freiheit fünf Jahre oder weniger Zeit bleiben, nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren.“ und verbüßt ​​die verbleibende Zeit in kontrollierter Freiheit. Ab dem 31. Juli 2023 können Gefangene, die sich in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt befinden und eine bestimmte Zeit ihrer Strafe in diesen Institutionen verbracht haben, bei ausreichendem Gesundheitszustand bereits drei Jahre früher in eine offene Justizvollzugsanstalt überstellt werden. „Darüber hinaus können diese Gefangenen drei Jahre früher in die kontrollierte Freiheit entlassen werden, sofern sie abhängig von der Dauer ihrer Haftstrafe mindestens drei Monate in einer offenen Justizvollzugsanstalt bleiben.“

25-Prozent-Grenze für Mieterhöhung

Der Sammelvorschlag enthält auch einen Bestandteil zur Fortführung der Regelung, der die Mieterhöhung im Wohnungsbau auf 25 Prozent begrenzt. Der Vorschlag enthält außerdem Vorschriften für das Verteidigungsministerium, das Gesundheitsministerium und die AFAD sowie Elemente für Industriegebiete.

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