Nach der neuen Verordnung; „Tagesarbeitsgenehmigungen“, die von den Zivilbehörden von 81 Provinzen, einschließlich der Provinzen, die die Genehmigung der Generaldirektion für Sicherheit erhalten haben, erhalten wurden, wurden beendet. (Daher können der Basar und die Nachbarschaftswächter tagsüber nicht ihren Dienst tun).
Die wöchentliche Arbeitszeit der Basar- und Nachbarschaftsbeobachter beträgt 40 Stunden. Die täglichen Arbeitszeiten werden innerhalb der Zeitzone in diesem Bereich anhand der Sonnenuntergangs- und Sonnenaufgangszeiten im Einsatzgebiet ermittelt.
Die Basar- und Nachbarschaftsbeobachter können nicht außerhalb der Arbeitszeiten und -zeiten beschäftigt werden, außer in Fällen, die von der Sicherheit und öffentlichen Ordnung verlangt werden, und in Fällen, die die Mission mit Sicherheit oder öffentlicher Ordnung betreffen.
Ausnahmezustand, Terrorismus, gesellschaftliche Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien, saisonale Bedingungen usw. Verpflichtung, die die Pflicht mit dem Sicherheits- oder öffentlichen System in Situationen betrifft
Mit dem Vorschlag des Generaldirektors für Sicherheit und der Zustimmung des Ministeriums wurde die Anordnung zur Änderung der Arbeitszeiten und -zeiten und zur ständigen Einhaltung dieses Problems an die Provinzdirektionen zur Umsetzung gesendet.
Staatsangehörigkeit