In die zu bildenden Wählerlisten für die Wahl des Verwaltungsrates der Minderheitenstiftungen werden demnach alle im Wahlbezirk des Stiftungssitzes lebenden und die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllenden Mitglieder der Gemeinde aufgenommen. Gemeinden mit weniger als 15 Stiftungen in Istanbul wurde die Möglichkeit gegeben, Wahlen in der gesamten Provinz abzuhalten.
Kritik ist gekommen
Die im Januar 2013 abgesagte Verordnung zur Regelung der Wahl des Vorstands von Minderheitenstiftungen wurde im Juni 2022 im Amtsblatt im Rahmen des von Präsident Recep Tayyip Erdoğan angekündigten Aktionsplans für Menschenrechte veröffentlicht. Nach 9 Jahren des Wartens kam jedoch aus verschiedenen Minderheitenkreisen verschiedene Kritik an der in Kraft getretenen Regelung. Danach hat die Generaldirektion für Stiftungen 3 Monate nach ihrer Veröffentlichung eine teilweise Änderung der Verordnung vorgenommen.
Alle Provinzen rund um die Wahl
In der alten Fassung der Verordnung wurde festgelegt, dass das Wahlumfeld die Provinz ist, in der die Bürgerstiftung ihren Sitz hat, und es war vorgesehen, die bei den Parlamentswahlen in der Provinz Istanbul angewandten Wahlkreise zugrunde zu legen. Mit der vorgenommenen Änderung wird, wenn die Anzahl der Stiftungen, die aus Mitgliedern derselben Gemeinde in Istanbul bestehen, weniger als 15 beträgt, das Wahlgebiet für diese Gemeinde als die gesamte Provinz betrachtet. Bisher basierte die Wahl auf den „bei der Stiftung registrierten Wählerlisten“, nun werden alle Mitglieder der Gemeinde, die die Wahlbedingungen rund um die Wahl erfüllen, in der sich die Stiftung befindet, ermittelt und eine Wählerliste erstellt.
Staatsangehörigkeit