Das Paar, das einen schweren Konflikt hatte, ließ sich scheiden. Das Gericht entschied, dass der beklagte Ehemann Unterhalt zahlen muss. Der Ehemann, der dachte, dass sein Sohn die Privatschulrate und den Servicepreis anstelle des Kindesunterhalts zahlte, zahlte den Kindesunterhalt nicht. Die Opferdame leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen ihren Ex-Mann ein und behauptete, dass die Schulrate und die Zahlung des Nebenkostenbeitrags die Unterhaltsschuld nicht ersetzen könnten. Der Ex-Mann widersprach der Nachverfolgung.
SIE WAREN STOLZ
Der Ex-Ehemann, der vor Gericht zog, erklärte, dass die Schul- und Dienstkosten des in einer Privatschule erzogenen Kindes als Gegenleistung für den Teilhabeunterhalt gezahlt worden seien und dass der gezahlte Betrag wesentlich höher sei als der festgesetzte Teilhabeunterhalt . Er sagte, dass der Unterhalt neben den Kosten für die Ausbildung auch die anderen Ausgaben des Kindes abdeckt und dass er möchte, dass sein Sohn eine bessere Ausbildung erhält, und deshalb akzeptierte er die Forderung der anderen Partei.
‚VERMEIDEN SIE, NAFAKA ZU ZAHLEN‘
Er erinnerte daran, dass in einer Rechtsprechung der 12. Zivilkammer des Obersten Gerichts darauf hingewiesen wurde, dass diese Zahlungen bei der Berechnung der Unterhaltsschuld berücksichtigt werden sollten. Er behauptete, dass der Kläger, der auf diese Weise während der Nachverfolgungszeit insgesamt 26.000 TL gezahlt habe, viel mehr als den im Verfahren geforderten Betrag erhalten habe. Er forderte, dass entschieden werde, dass er aufgrund der Nachverfolgung keine Schulden habe. Die beklagte Dame behauptete, ihr Ex-Mann habe es vermieden, Kindesunterhalt zu zahlen. Das Gericht entschied, dass der Fall angenommen wird. Der Oberste Gerichtshof, der auf die Berufung der Angeklagten eingriff, hob die Entscheidung auf. Im Wiederaufnahmeverfahren wehrte sich das Gericht in seiner ersten Entscheidung. Als die beklagte Dame gegen diese Entscheidung Berufung einlegte, schaltete sich diesmal die Generalkammer des Obersten Gerichtshofs ein.
SCHULRATE UND SERVICEPREIS ERSETZT KEINEN Kindesunterhalt.
Der Rat, der eine beispielhafte Entscheidung unterzeichnet hat; Wird nicht dargelegt, dass die Aufwendungen für den Schul- und Wehrdienst des gemeinsamen Kindes auf die Unterhaltsschuld angerechnet werden, bleibt die Unterhaltsschuld bestehen. Der Rat hob die Gerichtsentscheidung auf.
Staatsangehörigkeit