Strom- und Erdgasschulden der Erdbebenopfer wurden getilgt

Der Präsidialerlass über die Aufhebung der Stromverbrauchsgebühren im Rahmen des Ausnahmezustands trat nach der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft. Demzufolge; Nach den Erdbeben vom 6. Februar werden den Abonnenten, deren Häuser oder Arbeitsplätze an Orten, die als Katastrophengebiete gelten, zerstört wurden, sofort abgerissen, schwer oder mittelschwer beschädigt, bis zum 6. Februar aber ihre uneinbringlichen Schulden und der letzte Zählerstand in Rechnung gestellt Datum bis 6. Februar Schulden gelöscht. Auch die Klage- bzw. Vollstreckungsverfahren gegen die gelöschten Rechnungsschulden dieser Abonnenten sind beendet.

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