Strafe für Fischer, die mit „brandlosen Netzen“ fischen

Der „Markenzeichen“-Antrag wurde vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, der Generaldirektion für Fischerei und Wasserwirtschaft, für diejenigen eingereicht, die in der kommerziellen Fischerei tätig sind. Mit dem Antrag wird das beim kommerziellen Fischen von Wasserartefakten eingesetzte Fanggerät gekennzeichnet und erfasst, um den illegalen Fischfang in den Meeren und Binnengewässern zu verhindern und Fanggeräte zu inventarisieren.

Fischer müssen die Marken mit dem „QR“-Code bis zum 30. September an ihrer gesamten Netzausrüstung anbringen. Mit der Anwendung sollen Wilderei und Geisternetze, die zum Tod von Meeresbewohnern führen, verhindert werden.

Der stellvertretende Direktor für Land- und Forstwirtschaft der Provinz Antalya, Asım Karabulut, sagte, dass 3.111 Marken an der Jagdausrüstung auf 183 Schiffen in der Stadt im Rahmen der Praxis zur Bestandsaufnahme von Wasserwerken angebracht wurden. Unter Hinweis darauf, dass es in Antalya rund 650 lizenzierte Fischer gibt, sagte Karabulut: „Das Fischen ohne Markenzeichen ist mit dem Prestige vom 30. September verboten. Unsere Fischer müssen den Kennzeichnungsantrag bis zum 30. September gestellt haben, um Verwaltungssanktionen zu vermeiden. Unsere Markenarbeit wird fortgesetzt nach dem 30. September. Nach dem 30. September können unsere Fischer, die nicht markieren, nicht mehr jagen“, sagte er.

Karabulut erklärte die Vorteile des Brandings:

„Es gibt Geisternetze auf dem Meeresboden, die den Lebensraum und die Fortpflanzung von Fischen und Meeresbewohnern negativ beeinflussen. Es geht um die illegale Verwendung von Fanggeräten oder das Werfen ins Meer, um nicht gefangen zu werden. Unsere illegalen Fischer zerschneiden Netze und lassen ihre Ausrüstung darin das Meer, um nicht erwischt zu werden: „Mit dem Branding-Antrag werden wir feststellen, wem das Geisternetzwerk gehört, und Sanktionen verhängen.“

Karabulut sagte, dass mit dem Prestige vom 30. September der Fischer, der jagt, ohne ein Brandzeichen zu tragen, mit einer Geldstrafe von 3.000 714 Lira belegt wird und seine Lizenz für 30 Tage beschlagnahmt wird, und eine dreifache Strafe auf den Beutelseiner verhängt wird.

Staatsangehörigkeit

30. SeptemberAnwendungFischerMarkeMeer
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