In der schriftlichen Erklärung der Direktion für Migrationsmanagement heißt es: „Die schriftliche Erklärung ist gemäß dem 50. Element des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes Nr. 5490 von grundlegender Bedeutung für die Adressbenachrichtigung von Einzelpersonen. In unserem Land werden alle Adressregistrierungsprozesse unserer Bürger und Ausländer mit Rechtsstatus von den Bevölkerungsdirektionen und Provinzdirektionen für Migrationsmanagement durchgeführt. Bei allen Adresserklärungen von Ausländern, die ein gesetzliches Aufenthaltsrecht haben, führen die Generaldirektion für Sicherheit und das Generalkommando der Gendarmerie sorgfältige und vor Ort durchgeführte Ermittlungen durch. Die Anzahl und Dichte der Ausländer, die ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in unserem Land haben, werden regelmäßig von unserem Ministerium überwacht, es werden Verordnungen erlassen, um die festgelegten Bezirke und Stadtteile für den Aufenthalt von Ausländern zu schließen Adressen von Ausländern weiter. In diesem Zusammenhang; Falls festgestellt wird, dass eine unkonventionelle Adressangabe gemacht wurde, werden sowohl aufgrund der Untersuchung und des Scannens als auch der Beschwerde die erforderlichen administrativen und benannten Verfahren gegen unsere Bürger oder alle verwandten Personen ausländischer Herkunft durchgeführt.
Staatsangehörigkeit