ELIF ALTIN Istanbul – Daraufhin unterzeichneten die Eigentümer von 34 unabhängigen Abschnitten einen Bauvertrag mit der Baufirma als Gegenleistung für den Grundstücksanteil und leiteten den Prozess ein, indem sie die 2/3-Entscheidung im Rahmen des Stadtumwandlungsgesetzes Nr. 6306 trafen. Die Grundstücksanteile der beiden Eigentümer, die mit der 2/3-Entscheidung nicht einverstanden waren, wurden jedoch von der Gemeinde Bakırköy im Rahmen des Gesetzes Nr. 6306 zum Verkauf angeboten. Zwei Personen, die gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben hatten, reichten beim Verwaltungsgericht Istanbul Klage auf Aufhebung der Entscheidung ein. Das Verwaltungsgericht lehnte den Fall im Jahr 2021 einstimmig ab und entschied, dass die Verfahren im Einklang mit dem Artikel zur Stadtumgestaltung standen, und der Einspruch wurde ebenfalls zurückgewiesen. Die klagenden Eigentümer reichten gleichzeitig eine Klage beim 13. Zivilfriedensgericht von Bakırköy mit der These ein, dass die Entscheidung gegen das Eigentumsgesetz verstoße. Das 13. Zivilfriedensgericht von Bakırköy hob die Erneuerungsentscheidung mit der Entscheidung auf, dass „vor dem Abriss des Gebäudes keine Entscheidung mit 2/3-Mehrheit getroffen werden kann und da das Gebäude nicht abgerissen wurde, muss gemäß dem Eigentumswohnungsgesetz eine einstimmige Entscheidung getroffen werden.“ “. Die Einspruch erhebenden Eigentümer legten gegen die gegen sie ergangene Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Berufung bei der 6. Kammer des Staatsrates ein. Der Staatsrat wies alle Einwände zurück.
Der Abriss des riskanten Gebäudes erfolgte im Jahr 2019. Während 34 Familien glaubten, dass dieser vier Jahre dauernde abgeleitete Prozess aufgrund der endgültigen Entscheidung der 6. Kammer des Staatsrates abgeschlossen sei und der Bau beginnen würde, auf den sie vier Jahre lang gewartet hatten, waren es zwei Eigentümer reichte diesmal Klage auf Aufhebung der Verkaufsentscheidung und der Ausschreibung ein. Aufgrund der eingereichten Klage wurde die Verkaufsentscheidung, die der Kontrolle des Staatsrats entzogen und rechtskräftig geworden war, vom Verwaltungsgericht aufgehoben und diese Entscheidung bestätigt. Mit anderen Worten: Das Landesverwaltungsgericht hat innerhalb von sechs Monaten unterschiedliche Entscheidungen zur Aussetzung der Durchführung des Verfahrens getroffen. Mit der Entscheidung der 6. Verwaltungsabteilung des Berufungsgerichts der Region Istanbul, einen Tag für den Verkauf des Anteils des Klägers einzuräumen, gab es in dem betreffenden Verfahren keinen Einspruch gegen das Gesetz, und der Berufungsantrag wurde angenommen und damit geebnet den Weg für den Prozess der städtischen Transformation und den Beginn des Baus.
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