Rundschreiben des Innenministeriums zu Waldbränden

In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, das Anzünden von Feuern in und um Wälder in waldbrandgefährdeten Gebieten bis zum 31. Oktober 2023 zu verbieten und das Betreten von Waldgebieten, in denen die Gefahr einer Brandausbreitung bestehen könnte, auf wetterbedingte Zeiträume zu beschränken Die Bedingungen sind entscheidend für Waldbrände.

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