Der Vorfall ereignete sich am 6. Juli im Distrikt Kayapınar. Die Anwältin Türkan Gülistan Tekin und ihre Tochter BDG wurden mit Hilfe ihres Mannes FG und ihres Bruders AG von zwei anderen Orten entführt. Der Vater von Anwalt Tekin, Bülent Tekin, ging zur Polizeistation und erstattete Anzeige, dass seine Tochter von FG und ihren Verwandten entführt wurde, die sich im Scheidungsverfahren befanden.
Die Polizei stoppte das Fahrzeug auf der Autobahn Bismil, dessen Nummernschild angeblich von Türkan Gülistan Tekin entführt worden war, aber Tekin und seine Tochter wurden nicht gefunden. FG brachte seine Frau und seine Tochter am Nachmittag des 7. Juli zur Polizeiwache Huzur im Distrikt Kayapınar und ergab sich. Im Anschluss an die Verfahren hier wurden Türkan Gülistan Tekin und ihre Tochter BDG von der Polizei in ihre Wohnungen gebracht. FG und sein Bruder AG wurden im Gerichtsgebäude festgenommen, wohin sie überstellt wurden; Die Anklageschrift wurde vom Strafgericht erster Instanz erstellt.
„UNSERE ANFRAGE UND ERKLÄRUNG WURDEN NICHT BEWERTET“
Türkan Gülistan Tekin sagte: „Wir wurden mit der Absicht entführt, getötet zu werden“, und erklärte, dass sie die Entscheidung über die Anklageerhebung der HSK vorlegen werde, und sagte:
„Ich und mein Kind wurden am 6. Juli von meiner scheidungswilligen Frau, ihren Freunden und Männern entführt. Meine Frau und ihr Bruder wurden verhaftet. Sie sind im Moment im Gefängnis, aber sein Bruder, der von einer Kamera gefilmt wurde, wurde nicht festgenommen, sogar der Satz wurde von der Gendarmerie auf Anweisung aufgenommen. Wenn ich als Anwalt einen Menschen geschlagen hätte, hätte mich die Staatsanwaltschaft geholt und meine Aussage mitgenommen. Diese Personen haben gegenüber der Staatsanwaltschaft keine Aussage gemacht. Die Anklage wurde unvollständig durchgeführt, keine unserer Anfragen und Stellungnahmen wurde sofort ausgewertet. Während wir auf die Öffnung unserer Dokumente mit einer Strafe von mindestens 30 bis 40 Jahren warteten, wurde eine Anklage mit einer komischen Jahreszahl in der Mitte von 4 bis 14 Jahren erlassen und diese Anklage vom Strafgericht erster Instanz angenommen. In unserem Fall wurde zwar der Straftatbestand der Plünderung in klarer Form festgesetzt, aber es wurde eine Entscheidung über die Nichtverfolgung erlassen. Wir werden innerhalb dieser Woche Berufung einlegen. Wir haben hier keine Erwartungshaltung, in irgendeiner Weise privilegiert zu sein. Wir erwarten, in der gleichen Form behandelt zu werden, wie das Gesetz Gerechtigkeit ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir alle rechtlichen Verpflichtungen in unserem Dokument eingehen werden, insbesondere HSK. Lediglich in der Anklageschrift wurde eine Strafanzeige wegen „Freiheitsentzug“ erhoben, wir wurden aber mit Tötungsabsicht entführt. So wurde beispielsweise für „Todesdrohung“ keine Strafe beantragt und für den Straftatbestand „Plünderung“ ein Verzicht auf Strafverfolgung erlassen. Wenn die Entscheidung über die Nichtverfolgung wegen des Fehlers des „Plünderns“ nicht ergangen wäre, wäre unser Dokument beim Gericht für schwere Strafen eingereicht worden. Wir werden in dieser Angelegenheit diese Woche erneut Berufung einlegen. Wir haben am 7. November eine Anhörung.“
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