MELTEM GÜNEŞ- Gemäß dem vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeiteten Verordnungsentwurf zur Planung der landwirtschaftlichen Produktion wird die landwirtschaftliche Produktionsplanung unter Berücksichtigung des Angebots- und Nachfragemaßes und der Suffizienzrate erstellt, um die Versorgungsgarantie zu gewährleisten und die Effizienz zu steigern Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion in geeigneten Ökologien. In Planung; Berücksichtigt werden Entwicklungspläne, mittelfristige Programme und strategische Pläne des Ministeriums, Exporte, Importe, wissenschaftliche Studien, Umweltvariablen und sozioökonomische Faktoren.
16-köpfiger Vorstand
Der in diesem Zusammenhang einzurichtende Rat für landwirtschaftliche Produktionsplanung wird vom stellvertretenden Minister geleitet, der vom Minister ernannt wird; General Manager für Pflanzenproduktion, General Manager für Fischerei und Aquakultur, General Manager für Informationstechnologien, General Manager für staatliche Wasserwerke, General Manager für Fleisch- und Milchinstitut, General Manager für Ernährung und Inspektion, General Manager für Viehzucht, Leiter der Strategieentwicklung, Generaldirektor der Wasserverwaltung, Zucker Es besteht aus dem Abteilungsleiter, dem Generaldirektor für Agrarunternehmen, dem Generaldirektor für Agrarreform, dem Generaldirektor für Agrarforschung und -politik, dem Generaldirektor des Amtes für Bodenprodukte und dem Leiter von die Abteilung Tabak und Alkohol. Bei Bedarf werden Vertreter von Universitäten, Arbeitsausschüssen, Nichtregierungsorganisationen und dem Privatsektor zu den Ratssitzungen eingeladen, diese Vertreter haben jedoch kein Stimmrecht. Die Delegation trifft sich mindestens zweimal im Jahr.
Die Erlaubnis wird eingeholt
Produktionsgenehmigungen werden auf der Grundlage eines landwirtschaftlichen Einzugsgebiets oder Unternehmens erteilt, wobei die durch die Entscheidung des Präsidenten erklärten landwirtschaftlichen Einzugsgebiete und die Arbeitsmuster in diesen Einzugsgebieten berücksichtigt werden. Die Höchst- und Grundproduktgrößen der Produkte und Produktgruppen, die hergestellt werden dürfen, werden vom Rat festgelegt und vor dem Produktionsjahr von der Generaldirektion Pflanzenproduktion den Provinzdirektionen mitgeteilt. Vor Beginn der Produktion von Werken oder Werkgruppen, die vom Ministerium festgelegt werden, ist die Genehmigung der Provinz-/Bezirksdirektionen einzuholen.
Prioritäten
Die bei der Erteilung von Produktionsgenehmigungen vorrangig zu berücksichtigenden Gebiete wurden wie folgt festgelegt: „Vertragsanbau, Gebiete, in denen biologischer Landbau und gute landwirtschaftliche Praxis betrieben werden, Futtermittelproduktion für den Bedarf von Tierhaltungsbetrieben, Produktion unter Einsatz moderner Feldbewässerungssysteme, Gebiete.“ wenn im Rahmen besonderer Rechtsvorschriften eine Rotation erforderlich ist. „Arbeiten und Produktionen, die von Bauernorganisationen in gemeinsamen Produktionsgebieten durchgeführt werden.“
Staatsangehörigkeit