Mit dem Dekret wurden die Fristen für die Einreichung von Klagen in der Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme von Unterhaltsforderungen, Anträgen, Beschwerden und Einsprüchen, einschließlich 10 Provinzen und endlichen Provinzen im Rahmen des Ausnahmezustands, vom 6. Februar bis zum 6. April 2023 ausgesetzt. Gemäß dem Dekret wird die Haftzeit für Diebstahl und Plünderung 4 Tage nicht überschreiten, ohne die Zeit, die an das Gericht geschickt werden muss. Die Staatsanwaltschaft kann die Haftzeit um drei Tage verlängern. An Orten, an denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, kann anhand von Unterlagen über den Haftverweigerung und den Haftentlassungsantrag entschieden werden.
Staatsangehörigkeit