Neue Entwicklung im Fall des sexuellen Übergriffs auf die schwangere Ehefrau des Unternehmers!

Während die Beschwerdeführerin Melisa Tatlıcı mit ihrem Anwalt Köksal Bayraktar an der Anhörung vor dem 2. Hohen Strafgerichtshof in Istanbul teilnahm, wurde der Angeklagte Şeyhmus Tatlıcı von seinen Anwälten Kezban Hatemi und Uğur Uğurlu vertreten. Das Gericht fragte die Parteien, was sie gegen das Urteil des Obersten Berufungsgerichts sagen würden.

„WIDERSTEHEN SIE SICH DER ENTSCHEIDUNG“

Die Beschwerdeführerin Melisa Tatlıcı sagte: „Meine Beschwerde ist riesig. Das Verfahren sollte so schnell wie möglich beendet und die größtmögliche Strafe verhängt werden.“ Der Anwalt von Melisa Tatlıcı, Köksal Bayraktar, sagte: „Wir fordern, dass Ihr Gericht dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht nachkommt. Die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts ist ohne Grund. Ihre Entscheidung basierte auf einem medizinischen Bericht, der als Ihre Entscheidung bezeichnet wird gerechtfertigt war. Es handelt sich bei dem Vorfall um einen qualifizierten sexuellen Übergriff, es handelt sich nicht um einen einfachen sexuellen Übergriff.

„MEIN KUNDE IST KEINE PERSON, DIE GEWALT GEGEN JEMAND INSPIRIERTE“

Die Anwälte von Şeyhmus Tatlıcı forderten dagegen, der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Folge zu leisten. Anwalt Kezban Hatemi sagte: „Mein Mandant ist keine Person, die jemandem Gewalt zugefügt hat. 6 Monate später wird diese Anzeige erstattet. Er will seinen Ehemann, den er als pervers bezeichnet, immer noch nicht verlassen.

DAS GERICHT FOLGTE DER ENTSCHEIDUNG DES GERICHTS

Der Gerichtsausschuss folgte der Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts. Daraufhin wurde mit den Anwälten des Angeklagten gesprochen. Der Anwalt von Şeyhmus Tatlıcı, Uğur Uğurlu, sagte: „In diesem Dokument gibt es keinen Bericht über sexuellen Zustrom. Es sollte ein Bericht darüber eingeholt werden, ob die Symptome mit der Geburt oder dem Ergebnis eines körperlichen Angriffs zusammenhängen“, und forderte die Aufhebung des Reiseverbots sein Mandant.

„Viktimisierung gibt es nicht“

Melisa Tatlıcı sagte dazu: „Sie besucht Partys in Sansibar, sie reist in Dubai und veröffentlicht es auf ihren Social-Media-Konten. Sie versucht, als Opfer dargestellt zu werden. Auf der anderen Seite gibt es keine Viktimisierung. Sie veröffentlicht es.“ Sein Anwalt, Köksal Bayraktar, sagte: „Wir machen keine Opferliteratur. Das sind die Worte des Leidens. Der Angeklagte ist sowohl falsch als auch stark. Warum steht er nicht vor Gericht? Warum kommt er nicht?“ fragte.

ES WURDE BESCHLOSSEN, DAS VERBOT IM AUSLAND WEITERZUHALTEN

Der Gerichtsausschuss lehnte die Anträge der Anwälte des Angeklagten auf Verlängerung der Strafverfolgung ab. Die Delegation entschied, dass die internationale Sperre von Şeyhmus Tatlıcı fortbesteht und er mit Gewalt zur nächsten Sitzung gebracht werden soll. Die Anhörung wurde vertagt.

AUS DEM ANSPRUCH

In der Anklageschrift heißt es, dass bei dem Vorfall, der sich in der Wohnung des Paares in Kanlıca ereignete, das Telefon von Şeyhmus Tatlıcı eine Nachricht von seiner Ex-Freundin erhielt, und als er diese Nachricht von seiner Frau Melissa Tatlıcı sah, kam es zu einem Streit die Mitte des Ehepaares. In der Anklageschrift, in der es heißt, Şeyhmus Tatlıcı habe während des Streits seine Frau beleidigt, die Arme seiner schwangeren Frau gequetscht, ihre Beine mit einem sauberen Stock geschlagen und seine verletzte Frau sexuell missbraucht, wurde er zu insgesamt 18 Jahren Gefängnis verurteilt für die Fehler „Verletzung“, „sexuelle Nötigung“, „Beleidigung“ und „Drohung“. In der am 29. Januar 2020 vor dem 2. Hohen Strafgerichtshof von Istanbul abgehaltenen Anhörung wurde der Angeklagte Şeyhmus Tatlıcı von den Fehlern der Drohung, Beleidigung und vorsätzlichen Verletzung freigesprochen. Das Gericht verurteilte Şeyhmus Tatlıcı zu 10 Jahren Gefängnis mit der Begründung, dass er seine körperliche Immunität durch sexuelles Verhalten gegenüber seiner Frau im Stadium der Scheidung verletzt habe. Das Oberste Berufungsgericht hingegen berücksichtigte die widersprüchlichen Aussagen des Opfers in den Stadien und stellte fest, dass der Angeklagte Şeyhmus Tatlıcı zwar wegen sexuellen Übergriffsfehlers hätte verurteilt werden sollen, es aber nicht stimmte, dass er dafür verurteilt wurde qualifiziertes sexuelles Übergriffsdelikt.

 

Staatsangehörigkeit

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