Salih Tatlıcı, der sein Geschäftsleben mit dem Dessertgeschäft begann, das er in den 1960er Jahren in Istanbul eröffnete und sich einen Namen auf der Liste der reichsten Menschen der Türkei machte, starb 2009. Nachdem Tatlıcı verstorben war, wurden seine Familienmitglieder verklagt, als er den größten Teil des 3-Milliarden-Dollar-Erbes, das er seiner zweiten Frau Nurten Tatlıcı und seinem Sohn Uğur Tatlıcı hinterließ, hinterließ. Tatlıcıs Kinder, Ahmet, Mehmet und Ali Tatlıcı, von seiner ersten Frau, reichten eine Klage beim 19. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul ein und forderten die Rückgabe des geerbten Eigentums. Während des Rechtsstreits bestellte das Gericht einen Sachverständigen und bat um die Feststellung der geerbten Immobilie.
GEGEN EXPERTEN GEGEN
Nachdem der Gutachter das Gericht erreicht hatte, stellten Nurten Tatlıcı und ihr Sohn Uğur Tatlıcı einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft und reichten eine fehlerhafte Aussage über den Gutachter Mehmet Taş ein. Die Mutter und ihr Sohn behaupteten, der Sachverständige Mehmet Taş habe ein voreingenommenes Gutachten zugunsten der anderen Erben erstellt. Im Anschluss an die Ermittlungen wurde gegen Mehmet Taş eine Klage eingereicht mit der Behauptung, er habe einen Bericht erstellt, der der Wahrheit widerspricht, und einer Freiheitsstrafe von bis zu 9 Jahren wegen „Pflichtmissbrauch“ und „Professionalität gegen die Wahrheit“.
FALL AUF DAS URTEIL AUSWIRKUNGEN AUF DEN EXPERTEN
Nach der Klage gegen den Experten Mehmet Taş reichten Nurten Tatlıcı und Uğur Tatlıcı diesmal eine Beschwerde gegen Mehmet Tatlıcı ein, die die erste Frau von Salih Tatlıcı ist, und behaupteten, dass er diesmal den Experten beeinflusst habe. Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft nach der Anzeige eingeleiteten Ermittlungen wurden in den Tagen zuvor abgeschlossen. Gegen Mehmet Tatlıcı wurde eine Klage wegen „Versuchs der Beeinflussung des in der Justiz tätigen Sachverständigen“ eingereicht, mit einem Antrag auf Haftstrafe von 2 bis 4 Jahren. In der Anklageschrift wurde ausgeführt, dass das erstellte Gutachten Folgen gegen die Angeklagten, die Beschwerdeführer, habe.
TELEFONAUFZEICHNUNGEN VERÖFFENTLICHT
In der Anklageschrift, in der es heißt, dass auch die HTS-Aufzeichnungen des Sachverständigen Mehmet Taş untersucht wurden, wurde festgestellt, dass er sich vor und am Tag der Einreichung der Anklage 6 Mal mit Mehmet Tatlıcı auf der bei der Firma registrierten Leitung getroffen hatte Bericht. Zudem wurde ausgeführt, dass in dem von Mehmet Taş erstellten und dem Gericht vorgelegten Sachverständigengutachten im Erbfall die Sachlage zugunsten des Tatverdächtigen Mehmet mit exorbitanten Preisunterschieden gegenüber den Beschwerdeführern aufgedeckt worden sei.
Staatsangehörigkeit