Minister Koca hat sich auf seinem Twitter-Account zur Nachzahlungsregelung geäußert. In seiner Stellungnahme erklärte Koca, dass die leistungsabhängige Zuzahlung abgeschafft wurde: „Die Regelung der leistungsabhängigen Zuzahlung wurde komplett abgeschafft. Die Neuregelung hat allen Anspruchsberechtigten eine Grundzuzahlung gebracht. In unseren Krankenhäusern die individuelle und klinische Arbeitsbelastung der Mitarbeiter mit Ressourcennutzungseffizienz, finanzieller Tragfähigkeit, Unter Berücksichtigung der Stellenbeschreibungen, der Einheit, in der sie tätig sind, Mission und der Kosten für die Inanspruchnahme der Leistung werden Anreizzahlungen in unterschiedlicher Höhe geleistet. Rentenbeiträge werden nicht abgezogen vom Festgeld und vom Grundgeld, dessen Abzug keinen wesentlichen Beitrag zur Rente leistet, er wurde unabhängig von der Prämie erhöht, um diejenigen einzubeziehen, die ihren Dienst nach dem ‚ angetreten haben.
‚JEDER ZAHLUNGSPOSTEN WIRD UNTERSCHIEDLICH GETRENNT SEIN‘
Minister Koca erklärte, dass die Zahlungsposten an Gesundheitspersonal unterschiedlich sein werden: „Jeder Zahlungsposten an Gesundheitspersonal wird anders sein, keiner von ihnen wird von jemand anderem verrechnet. Der Begriff Aufrechnung bezieht sich auf ein technisches Problem in die Mitte des revolvierenden Fondskontos und des Budgets der Zentralverwaltung. Es macht keinen Sinn“, sagte er.
„Fällt der als Grundvergütung festgelegte Teil in mehr als eine allgemeine Haushaltsfestverrechnung?“ Minister Koca, der die Frage ebenfalls präzisierte, sagte: „Nein. Eine solche Situation ist keine Redewendung. Zuvor wird die feste zusätzliche Zahlung aus dem revolvierenden Fonds innerhalb der Leistungszahlung zum Gehalt aus dem Haushalt der zentralen Verwaltung hinzugefügt Die Aufrechnung ist jedoch ein Problem im Zusammenhang mit der Buchführung dieser Konten, mit dem Einkommen von Einzelpersonen hat dies nichts zu tun“, sagte er.
Minister Koca sagte in seiner Erklärung: „In den 12 Tagen des Jahresurlaubs wird es keine Unterbrechungen geben. Darüber hinaus wird es keine Kürzungen der Krankheitstage geben. Gesundheitspersonal, das in Gesundheitseinrichtungen der zweiten und dritten Ebene arbeitet wird von der Anreizzahlung profitieren.“
Staatsangehörigkeit