Kampf gegen Verpackungen! Warnung an türkische Unternehmen, die in die EU exportieren

Mithat Yurdakul – Die Europäische Union erneuert ihre 28 Jahre alte Richtlinie mit dem Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu erhöhen. Mit der neuen Verordnung werden die Treibhausgasemissionen aus Verpackungsabfällen, die zu 40 Prozent aus Plastik hergestellt werden und die 36 Prozent des Siedlungsabfalls ausmachen, von 66 Millionen Tonnen auf 43 Millionen Tonnen mit dem Prestige von 2030 reduziert und der Wasserverbrauch gesenkt für Verpackungen werden um 1,1 Millionen Kubikmeter reduziert.

 

SHAMPOO IM HOTEL VERBOTEN

Laut dem Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Recyclingquote von Verpackungsabfällen auf 73 Prozent zu erhöhen, werden Verpackungen in Europa kleiner und übergroße Verpackungen werden insbesondere im E-Commerce nicht mehr verwendet. Die Void-Rate in den Verpackungen wird 40 Prozent nicht überschreiten. Auf den Märkten werden leichte, biologisch abbaubare Plastiktüten für Gemüse und Obst erhältlich sein. Hotelshampoos, Einwegteller, -becher sowie Obst- und Gemüseverpackungen unter 1,5 kg werden verboten. Industriell kompostierbare (zersetzbare) Verpackungen werden für Teebeutel, Filterkaffeekapseln und -pads, Obst- und Gemüseetiketten und sehr leichte Plastiktüten zugelassen.

MEHRZWECKFLASCHEN

Gemäß der Verordnung wird der Gehalt an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungsmaterialien in Europa den Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten. Mit dem Prestige von 2030 werden nur noch recycelbare Verpackungen auf dem Markt erhältlich sein. Es erfolgt eine Kennzeichnung bezüglich des Inhalts der Arbeitspakete und ob sie wegwerfbar sind oder nicht. Wasser- und alkoholfreie Getränkeverpackungen sollen 2030 zu 10 Prozent und 2040 zu 25 Prozent nachfüllbar sein.
Mit den durchzuführenden Arbeiten wird die Menge an Verpackungsabfall pro Kopf im Jahr 2030 um 5 Prozent, im Jahr 2035 um 10 Prozent und im Jahr 2040 um 15 Prozent reduziert.

UNTERBRECHUNG DES EXPORTS

Die Verordnung, die vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat evaluiert und gebilligt werden soll, betrifft auch türkische Exporteure. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen die Werke nicht mehr mit Verpackungsmaterialien, die die Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungskriterien nicht erfüllen, auf den EU-Markt geliefert werden. Gemäß der Warnung an türkische Unternehmen, die in die EU exportieren, wird im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für alle Verpackungsprodukte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in europäische Länder exportiert werden, ein Preis erhoben und ein niedrigerer Preis angewendet zum nachhaltigeren Produkt. Für nachhaltige und nicht umweltfreundliche Arbeiten werden höhere Preise festgelegt. Verpackungshersteller; Es wird im System registriert, wo die Prozesse für die Sammlung, das Recycling und die Wiederverwendung der Verpackungen auditiert werden.

 

 

Staatsangehörigkeit

EuropaJahrProduktVERPACKUNG
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