Justizminister Yılmaz Tunç berichtete auf seinem Social-Media-Konto über den im Planungs- und Haushaltsausschuss der Großen Türkischen Nationalversammlung (TBMM) angenommenen Gesetzentwurf und sagte: „Gemäß dem heute im Planungs- und Haushaltsausschuss der GNAT angenommenen Gesetzentwurf; Ab dem 31.7.2023 kehren Gefangene, die sich im Covid-19-Urlaub befinden und bis zu ihrer Entlassung in die kontrollierte Freiheit fünf Jahre oder weniger Zeit haben, nicht ins Gefängnis zurück und verbüßen die verbleibende Zeit in der kontrollierten Freiheit. Ab dem 31.7.2023 können Gefangene, die sich in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt befinden und dort eine angemessene Zeit ihrer Strafe verbracht haben, bei guter Führung bereits drei Jahre früher in eine offene Justizvollzugsanstalt überstellt werden. „Darüber hinaus können diese Gefangenen drei Jahre früher in die kontrollierte Freiheit entlassen werden, sofern sie im Vergleich zur Dauer ihrer Haftstrafe mindestens drei Monate in einer offenen Strafanstalt bleiben.“
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