Der Kalender für die am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen und die Parlamentswahlen in der 28. Periode läuft.
Gemäß dem vom Obersten Wahlausschuss (YSK) erstellten Kalender wird die Bearbeitung der Verstorbenen und derjenigen, denen die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei entzogen wurde, von der Generaldirektion für das Wählerverzeichnis auf der Grundlage der Informationen abgeschlossen erhalten von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten.
PLÄTZE UND STIEFEL WERDEN FESTGELEGT, WO DIE STIMMEN WÄHLEN
12. April: Nationale und internationale Wählerverzeichnisse werden konsolidiert. Die Orte und Wahlurnen, an denen die inländischen Wähler ihre Stimme abgeben, werden festgelegt.
19. April: Die Abgabe und Verteilung der Wählerinformationsblätter beginnt, und die politischen Parteien werden gebeten, die Listen der Mitglieder, die am Wahlurnenausschuss teilnehmen werden, dem Vorsitzenden des Bezirkswahlrats vorzulegen. Das YSK wird die endgültigen Abgeordnetenlisten an die Wahlausschüsse der Provinzen zur Bekanntgabe mit dem Ansehen der Wahlkreise und an die zuständigen Behörden zur Veröffentlichung im Amtsblatt sowie in Radio und Fernsehen senden.
Zollschranken und Abstimmungen im Ausland
27. April: Der Wahlprozess im Ausland beginnt mit den Zollschleusen.
4. Mai: Propagandafreiheit und einige Wahlverbote beginnen.
7. Mai: Beginn der Propagandareden in Radio und Fernsehen. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter an die Wähler wird abgeschlossen.
9. Mai: Das Abstimmungsverfahren im Ausland endet.
13. Mai: Der Wahlpropagandaprozess endet mit dem Prestige von 18:00 Uhr.
14. Mai: Abstimmungstag. Die Wahlverbote enden um 24.00 Uhr. Die nicht fortlaufenden Ergebnisse der Präsidentschaftswahl werden bis 23:59 Uhr bekannt gegeben.
Falls die absolute Mehrheit nicht erreicht werden kann, funktioniert der Kalender nach den Angaben von TRT Haber wie folgt:
Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nicht erreicht, sieht der Wahlkalender für den zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl am 28. Mai wie folgt aus:
15. Mai: Nimmt einer der am zweiten Wahlgang teilnahmeberechtigten Kandidaten aus irgendwelchen Gründen nicht an der Wahl teil, endet die für die Ersatzkandidaten bestimmte Frist um 17.00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der unterbrochenen Ergebnisse wird der Wahlkalender für den Ersatzkandidaten entsprechend befolgt. Die Propagandazeit beginnt. Die Widerspruchsfrist bei den Kreiswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet um 17.00 Uhr und wird von den Kreiswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.
16. Mai: Die Einspruchsfrist beim Landeswahlrat gegen die Beschlüsse des Kreiswahlrats und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden bis spätestens 23.59 Uhr von den Landeswahlausschüssen entschieden.
17. Mai: Die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Entscheidungen des Provinzwahlrates und das Protokoll der Vereinigung der Provinzen endet um 17.00 Uhr. Die Bezirkswahlausschüsse werden mit der Bearbeitung der Änderungen des Wahlurnenausschusses und anderer Beamter in SEÇSİS beginnen. Der Wahlausschuss des Auslandsbezirks, falls vorhanden, wird Änderungen am Lagerungs- und Transportrat, Wahlurnenausschuss und anderen Beamten vornehmen.
18. Mai: Über Einsprüche gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesfusionsprotokoll entscheidet der YSK.
19. Mai: Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt gegeben zu werden.
20. Mai: Der Abstimmungsprozess beginnt an den Zolltoren und im Ausland.
22. Mai: Beim YSK wird ausgelost, um die Sende- und zeitliche Reihenfolge der Propagandareden der Präsidentschaftskandidaten in Radio und Fernsehen festzulegen.
24. Mai: Das Abstimmungsverfahren im Ausland endet. Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen.
27. Mai: Die Wahlpropaganda endet um 18:00 Uhr.
28. Mai: Abstimmungstag.
29. Mai: Die nicht fortlaufenden Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen werden bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist bei den Kreiswahlausschüssen gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlausschüsse endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Kreiswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.
30. Mai: Das Einspruchsverfahren bei den Landeswahlräten gegen die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und wird bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.
31. Mai: Die Berufungsfrist beim YSK gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses und das Landesvereinigungsprotokoll läuft ab.
1. Juni: Über Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses und das Protokoll der Vereinigung der Länder entscheidet der YSK. Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.
Staatsangehörigkeit