Wähler, die aufgrund des Erdbebens ihren Wohnsitz verlassen haben, müssen die Adressänderung melden, um an ihrem derzeitigen Standort wählen zu können. Die Frist für neue Adresserklärungen ist der 17. März.
Sowohl diejenigen, die in verschiedene Provinzen gehen, als auch diejenigen, die sich in Zelt- und Containerstädten in der Region aufhalten, können bis 23.59 Uhr Adressänderungsmitteilungen vornehmen.
Meldungen können über E-Government, Bevölkerungsdirektionen und Populationmatics erfolgen. Adressdaten können auch auf Dauerwohnsitze wie Wohnheime, Hotels und Hostels übertragen werden.
Die Verfahren zur Anschriftenerklärung werden durch Beschluss der Kreiswahlräte vom 18.03.
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