HDP-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Die von der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts für die Schließung der HDP vorbereitete Anklage wurde am 21. Juni 2021 angenommen und eine Klage eingereicht. In der Anklageschrift wurde gefordert, der Partei die Staatshilfe sowie ihre dauerhafte Schließung vollständig zu entziehen. In diesem Prozess hat die HDP ihre Stiftungsverteidigung abgeschlossen und vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Während der Verhandlungsphase erklärte der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Bekir Şahin, vor dem Verfassungsgericht, dass die organischen Verbindungen der HDP mit der Terrororganisation in diesem Verfahren fortbestehen, und forderte die sofortige Sperrung der Konten, die Finanzhilfe erhalten. Auf dieses Ersuchen hin forderte das Oberste Gericht von der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationsgerichtshofs Informationen und Unterlagen darüber an, dass die organischen Verbindungen der Partei zu der Terrororganisation während des Prozesses fortbestanden.

Bei der Erörterung des Antrags akzeptierte das Verfassungsgericht den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationshofs, die Konten der Partei mit Finanzhilfe vorsorglich in dem Fall zu sperren, in dem die Schließung der HDP gefordert wurde.

Andererseits wird der Chefankläger des Kassationsgerichtshofs, Bekir Şahin, am 10. Januar vor den Mitgliedern des Verfassungsgerichts eine Rede auf der Seite der HDP-Schließung halten und seine letzte Forderung übermitteln.

Staatsangehörigkeit

GeneralstaatsanwaltOberster Gerichtshof
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