Einige der Verpflichtungen, die sich aus der Entscheidung ergeben, die auf der Grundlage des Gesetzes über die Regulierung von Sendungen im Internet und den Umgang mit Vergehen durch diese Sendungen, das 2020 erneuert wurde, ausgearbeitet wurden, sind wie folgt:
Der Netzwerkanbieter wird die Daten der Nutzer in der Türkei in der Türkei hosten.
Der Anbieter des sozialen Netzwerks teilt den Inhalt und die Informationen über den Ersteller des Inhalts mit den autorisierten Strafverfolgungseinheiten, falls er von Inhalten erfährt, die das Leben und die Sicherheit von Eigentum von Personen gefährden, und im Falle einer Verzögerung.
BTK wird in der Lage sein, alle Arten von Erklärungen vom Netzwerkanbieter anzufordern, einschließlich Unternehmensstruktur, Informationssysteme, Algorithmen, Informationsverarbeitungsmechanismen und kommerzielle Einstellungen.
Informationen, die erforderlich sind, um die Täter zu erreichen, die Internetinhalte über den sexuellen Missbrauch von Kindern im TPC erstellen oder verbreiten, das öffentliche Verbreiten von irreführenden Informationen, die Störung der Einheit des Staates und der Integrität des Landes, den Widerstand gegen die verfassungsmäßige Ordnung und deren Funktionieren System, Spionageverbrechen; In der Ermittlungsphase wird der Staatsanwalt auf Ersuchen des Gerichts in der Strafverfolgungsphase vom Vertreter des jeweiligen Anbieters sozialer Netzwerke in der Türkei an die benannten Behörden übergeben.
Verengung in 4 Stunden
Wird die Informationspflicht gegenüber den Justizbehörden verletzt, kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragen, die Bandbreite des Internetverkehrs des Anbieters des sozialen Netzwerks um 90 Prozent zu reduzieren.
Im Falle eines einschränkenden Beschlusses wird dieser von den Zugangsanbietern spätestens innerhalb von vier Stunden erfüllt.
Der soziale Netzwerkanbieter aus dem Ausland mit täglichen Zugriffen von mehr als zehn Millionen aus der Türkei wird verpflichtet, mindestens eine natürliche oder juristische Person als Vertreter in der Türkei zu benennen.
Der Anbieter sozialer Netzwerke, der über mehr als eine Million Zugriffe in der Türkei verfügt, wird verpflichtet sein, auf Anträge von Einzelpersonen zu reagieren.
Der Netzbetreiber wird eine türkische Sprachoption für Bewerbungen bereitstellen.
Sie wird der BTK alle sechs Monate Berichte in türkischer Sprache vorlegen, die statistische und kategorische Informationen über die Umsetzung der Entscheidungen zur Entfernung und/oder Sperrung des Zugangs zu den ihr gemeldeten Inhalten und die von Einzelpersonen zu stellenden Anträge enthalten.
Es erstellt eine Anzeigenbibliothek mit den von ihm veröffentlichten Anzeigen.
Es wird die notwendigen Vorkehrungen treffen, um getrennte Dienste für Kinder bereitzustellen.
Staatsangehörigkeit