ELIF ALTIN Istanbul –Die Musikerin Gülşen Çolakoğlu, die wegen ihrer Äußerungen gegen Schüler der Imam-Hatip-Gymnasium festgenommen worden war, wurde nach dem Einspruch mit der Kontrollregel „Nicht das Haus verlassen“ freigelassen.
Der Sänger Çolakoğlu wurde am vergangenen Donnerstag wegen der Worte, die er bei seinem Konzert in Ataşehir am 30 „.
„Justizkontrolle ist ausreichend“
Gülşens Anwälte widersprachen der Inhaftierung. Nach Prüfung des Einspruchs entschied das diensthabende 27. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, Çolakoğlu auf der Grundlage von „das Haus nicht zu verlassen“ freizulassen. Unter Berücksichtigung aller erforderlichen Beweise, die in den Ermittlungsunterlagen gesammelt werden müssen, des Fehlens eines Fluchtverdachts des Verdächtigen und Verdunkeln der Beweise nach diesem Stadium, der Anwesenheit eines minderjährigen Kindes, für das der Verdächtige verantwortlich ist, und der Vollstreckungsbedingungen der zu erwartenden Strafe berücksichtigt werden, wenn die Haftfragen berücksichtigt werden, wird der erwartete Nutzen aus der Festnahme zusammen betrachtet erwähnt, dass er mit Kontrollmaßnahmen erreicht werden kann. Nach der Gerichtsentscheidung sagte Gülşens Anwalt Emek Emre: „Wir haben immer gesagt, dass eine Verhaftung nicht angemessen ist.“
VIP-Fahrzeug, zwei Sonderwachen
Gülşen, die gestern aus dem geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy entlassen wurde, wurde von ihrem Ehemann Ozan Çolakoğlu in einem von ihr gemieteten VIP-Fahrzeug, begleitet von zwei privaten Gehegen, mitgenommen. Bei seiner Entlassung aus der Haft begrüßte sein Kollege Edis den Musiker sowie seine Frau und Familie. Der Musiker, der nach seiner Freilassung zum Tragen eines Kleides gebracht wurde, begab sich aufgrund seiner Freilassung unter Hausarrest direkt in seine Wohnung in Beşiktaş. -MESUT YILMAZ
Auch Hausarrest wird angefochten.
Rechtsanwalt Emek Emre erklärte, dass zwar erklärt wurde, dass sein Mandant keinen Fluchtverdacht habe und dass die Schwärzung von Beweismitteln nicht möglich sei, der Antrag eines Unterbringungshäftlings für ihn jedoch mit dem Gesetz unvereinbar sei und er sich an den Richter wenden würde für die Aufhebung der Aufenthaltsbeschränkung.
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