Im Allgemeinen Rat der Großen Nationalversammlung der Türkei mit dem angenommenen Gesetzesvorschlag; Der Weg und die Grundsätze bezüglich der Gründung und Aktivitäten der Stiftung, die das Antalya Diplomacy Forum organisieren und ihren Hauptsitz in Antalya haben wird, werden festgelegt. Es wird die Türkei durch Diplomatie und ausländische Interessen vorstellen und sich an Aktivitäten beteiligen, die die Freundschaft und Zusammenarbeit der Türkei mit anderen Ländern verbessern werden.
Inmitten der von der Antalya Diplomacy Forum Foundation durchzuführenden Aktivitäten; Einen Beitrag zu den regionalen und globalen Werten der Türkei im Bereich der Diplomatie zu leisten, das ganze Jahr über Treffen, Konferenzen, Seminare, Symposien, Kurse, Workshops und ähnliche Veranstaltungen zu organisieren, wobei das Forum systematisch wiederholt wird, und die internationalen Verbindungen und Verbindungen der Türkei zu verbessern Beiträge auf dem Gebiet der Diplomatie Es gibt Aktivitäten zur Durchführung gemeinsamer Projekte mit Universitäten und Nichtregierungsorganisationen außerhalb der Türkei, anderen relevanten natürlichen und juristischen Personen, um regelmäßige oder nicht periodische Veröffentlichungen in den Medien zu machen oder zu haben.
STIFTUNGSVERWALTUNG
Mit dem anerkannten Gesetz; 11 Personen werden im Stiftungsrat Platz nehmen, der das Entscheidungsgremium der Stiftung sein wird. Die Zahl der ständigen Mitglieder beträgt 6 und sie werden vom Präsidenten zwischen den derzeitigen oder ehemaligen Außenministern, aktiven oder pensionierten Botschaftern oder Mitgliedern des Präsidialausschusses für Sicherheit und Außenpolitik oder den Mitgliedern des Rates für Außenwirtschaftsinteressen ernannt , oder die Mitglieder des TOBB Administration Council und des General Management Council. Neben den ständigen Mitgliedern sind 2 von YÖK zu wählende Personen aus dem Kreis der auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen und des Rechts tätigen Professoren und 3 vom Vorsitzenden des Kuratoriums zu wählende Personen aus dem Kreis der Funktionäre von Stiftungen, Vereinen oder geistige Organisationen, die auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen und des Rechts tätig sind, wird ein Kuratorium für einen Zeitraum von 5 Jahren seine Mitgliedschaft beibehalten. Der Präsident wählt aus der Mitte der ständigen Mitglieder den Vorsitzenden des Kuratoriums. Der Stiftungsvorstand besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Kuratorium für die Dauer von 5 Jahren bestellt werden. Vertreter des Außenministeriums, des Finanzministeriums und des Finanzministeriums werden in die Bildung des Rates einbezogen.
Die Stiftung erstellt ein Jahresbudget im Einklang mit ihren Zielen und Aktivitäten. Auf dem vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel genehmigten unbeweglichen Vermögen, das als Stiftungszentrum der Stiftung genutzt werden soll, wird ein unentgeltliches Dienstbarkeitsrecht zugunsten der Stiftung errichtet.
Staatsangehörigkeit