Die Entscheidung über die Wiederwahl von Hasan Tahsin Gökcan zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass Hasan Tahsin Gökcan bei der Wahl vom 6. April in Übereinstimmung mit dem 146. der Verfassung der Republik Türkei und dem 12. des Gesetzes als stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsgerichts wiedergewählt wurde über die Errichtung des Verfassungsgerichtshofes und seine Urteilsweisen.
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