Fusionsentscheidung im Fall der Mitarbeiter der geschlossenen Taraf-Zeitung

Mehmet Baransu, der wegen des anderen Verbrechens in der geschlossenen Strafanstalt Marmara inhaftiert war, nahm über das Audio- und Bühneninformationssystem (SEGBİS) an der Anhörung vor dem 13. Obersten Strafgerichtshof von Istanbul teil. Andere Angeklagte nahmen an der Verhandlung nicht teil. Der Anwalt von Baransu sagte, dass es keinen tatsächlichen Kontakt zwischen dem Dokument, dessen Zusammenführung beantragt wurde, und dem bestehenden Dokument gegeben habe, sodass die Zusammenführung rechtlich und rechtlich ungewöhnlich sei. Auch die Anwälte der anderen Beklagten erklärten, dass eine Fusionsentscheidung nicht getroffen werden könne.

Der Fall wird an das 2. Oberste Strafgericht von Anatolien weitergeleitet

Das Gericht entschied, das Falldokument mit dem Fall vor dem 2. Obersten Strafgerichtshof von Istanbul zu verbinden, da ein rechtlicher und tatsächlicher Zusammenhang bestehe. Es wurde beschlossen, die Inspektionsentscheidung mit dem Titel Mehmet Baransu fortzusetzen und die Dokumente an das 2. Oberste Strafgerichtshof Anatoliens zu senden.

Das Berufungsgericht hat die Entscheidung überhöht

In dem Fall, in dem den Mitarbeitern der geschlossenen Zeitung Taraf der Prozess gemacht wurde, wurde am 4. März 2022 eine Entscheidung getroffen. Mehmet Baransu, der einzige Verdächtige in diesem Fall, wurde zu insgesamt 13 Jahren Gefängnis wegen Fehlern bei der „Bereitstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Sicherheit des Staates“ und der „Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Staates und seiner Staaten“ verurteilt politische Vorteile“. Yasemin Çongar, Ahmet Altan und Yıldıray Oğur wurden wegen des Verbrechens der „Bereitstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Staatssicherheit“ zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das Dokument des flüchtigen Angeklagten Tuncay Opçin wurde zurückgehalten. Auf Berufung der Parteien hob die 27. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul am 10. Oktober 2022 die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Oberste Gerichtshof entschied, den Antrag der Anwälte des Verteidigungsministeriums, Dursun Çiçek, İzzet Ocak und Suat Aytın, die Einwände gegen den Freispruch der Angeklagten erhoben hatten, mit der Begründung abzulehnen, dass sie kein Recht hätten, Berufung einzulegen den Titel, ein Verlierer der Klage gegen die Strafvorwürfe zu sein. Die Entscheidung wurde aufgehoben, da die Handlungen von Mehmet Baransu, der zwei verschiedene Fälle am 2. Obersten Strafgerichtshof von Istanbul anatolisch hatte, im Rahmen eines Kettenverbrechens blieben, seine Handlungen als Ganzes bewertet werden sollten und die begründete Entscheidung des örtlichen Gerichts Das Gericht hat das Tatdatum falsch angegeben. Mit Bozma wurde beschlossen, den seit dem 2. März 2015 inhaftierten Baransu aufgrund seiner Haftzeit freizulassen und ein Ausreiseverbot zu verhängen. Baransu konnte das Gefängnis nicht verlassen, da er wegen anderer Fehler inhaftiert war.

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